Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 6. Änderung des Bebauungsplanes „Frickenfelden I“ durch Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB zur Neuerrichtung eines Nahversorgungszentrums im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 281, 281/2 und 281/3, alle Gemarkung Frickenfelden; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung (48./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 06.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (48./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.12.2017 ö Beschliessend 3

Beschluss

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit von Freitag, 14.07.2017 bis einschließlich Donnerstag, 17.08.2017 statt.

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die 17 eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

       Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Einwendungen vorgebracht.

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 27.11.2017 werden zum Beschluss erhoben.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten zu lassen und das Aufstellungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.

Aufgrund der überörtlichen Raumbedeutsamkeit des Vorhabens ist ein vereinfachtes Raumordnungsverfahren gemäß Art. 26 BayLplG durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 11:48 Uhr