Haushaltssatzung der STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung (54./XIV) des STADTRATES, 13.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 14. Sitzung (54./XIV) des STADTRATES 13.12.2017 ö Beschliessend 4.3.4

Beschluss

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die  STADT GUNZENHAUSEN  folgende

Haushaltssatzung:














§ 1









Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018


wird hiermit festgesetzt;





er schließt















im VERWALTUNGSHAUSHALT




in den Einnahmen und Ausgaben mit



36.977.100 €
und







im VERMÖGENSHAUSHALT





in den Einnahmen und Ausgaben mit



23.527.700 €
ab.


















§ 2











Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen




und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf


7.400.000 €

festgesetzt.

















§ 3











Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen




im Vermögenshaushalt wird auf



3.271.000 €

festgesetzt.









§ 4











Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern



werden wie folgt festgesetzt:
















1.
G r u n d s t e u e r

















a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

385 v. H.













b)
für die Grundstücke (B)


370 v. H.












2.
G e w e r b e s t e u e r



320 v. H.




       

§ 5









Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung


von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf


2.500.000 €
festgesetzt.















§ 6









E n t f ä l l t .









§ 7









Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.












Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.12.2020 13:48 Uhr