Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG); Verlängerung der besonderen Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung (26./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES, 17.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 1. Sitzung (26./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 17.01.2018 ö Beschliessend 1

Beschluss

Die Gunzenhäuser Kindertageseinrichtungen (Bereich Kindergarten) mit einem mindestens
30 %igen Anteil an Kindern nichtdeutschsprachiger Herkunft (Faktor 1,3) erhalten von der Stadt Gunzenhausen auch für das Bewilligungsjahr 2018 eine freiwillige Förderung der Personalkosten, sofern der Träger der Kindertagesstätte eine vom Jugendamt anerkannte Konzeption zur individuellen und über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Sprachförderung vorweist und umsetzt.

Der Stadt Gunzenhausen sind die entsprechenden Personalkosten für die Unterrichtsstunden der besonderen Sprachförderung nachzuweisen. Es werden 80 % der zusätzlichen Personalkosten, jedoch höchstens 13.000 € je Kindergarten gewährt.

Diese Förderung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.10.2020 11:23 Uhr