Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplanes VII.2 „Südliche Vorstadt“ zur Anpassung der Festsetzungen im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1117 (Teilfläche), 297/8 (Teilfläche) und 299 (Teilfläche), alle Gemarkung Gunzenhausen, im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung einer Fahrradhandlung; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung (49./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 17.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (49./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 17.01.2018 ö Beschliessend 2

Beschluss

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit von Montag, 24.04.2017 bis einschließlich Montag, 29.05.2017 statt.

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die 11 eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Einwendungen vorgebracht.

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 09.01.2018 werden zum Beschluss erhoben.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten zu lassen und das Aufstellungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 11:47 Uhr