Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 31. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, von einer Sonderbaufläche „Elektro- und Elektronikmarkt“ in eine gewerbliche Baufläche auf den Grundstücken Flur-Nrn. 656 und 656/2 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung (51./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 05.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 3. Sitzung (51./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 05.02.2018 ö Beschliessend 3

Beschluss

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit von Dienstag, 21.11.2017 bis einschließlich Freitag, 22.12.2017 statt.

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die 20 eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Einwendungen vorgebracht.

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 24.01.2018 werden zum Beschluss erhoben.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten zu lassen und das Aufstellungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 11:23 Uhr