Haushaltssatzung der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung (57./XIV) des STADTRATES, 22.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 1. Sitzung (26./XIV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 12.02.2018 ö Beschliessend 2.3
Stadtrat 3. Sitzung (57./XIV) des STADTRATES 22.02.2018 ö 2.4

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 94 vom 12.02.2018) beschließt der Stadtrat:


Aufgrund des Art. 20 des Bayer. Stiftungsgesetzes sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN folgende Haushaltssatzung:


§ 1










(1)
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt











im VERWALTUNGSHAUSHALT





in den Einnahmen und Ausgaben mit



435.400  €

und








im VERMÖGENSHAUSHALT






in den Einnahmen und Ausgaben mit



800.000  €

ab.



















(2)
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt
 










im ERFOLGSPLAN






in den Erträgen mit
in den Aufwendungen mit
Jahresfehlbetrag



6.940.700  €
7.465.600  €
524.900  €

und








im VERMÖGENSPLAN






in den Einnahmen und Ausgaben mit



3.390.700  €

ab.











§ 2










(1)
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im

Haushaltsplan sind nicht vorgesehen.










(2)
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen im Vermögensplan für das

Burkhard-von-Seckendorff-Heim wird auf
3.000.000  €

festgesetzt.























§ 3










(1)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
 









(2)
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für

das Burkhard-von-Seckendorff-Heim wird auf



3.100.000  €

festgesetzt.





       







§ 4











E n t f ä l l t .





§ 5










(1)
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.










(2)
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim wird auf
500.000 €

festgesetzt.



























§ 6











E n t f ä l l t .





















§ 7










Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.



Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.12.2020 13:50 Uhr