Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Gunzenhausen „Süd, Teilbaugebiet II“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1557/1 und 1557/7, Gemarkung Gunzenhausen, (Albert-Schweitzer-Straße/Limesstraße) zur Errichtung von Wohnbebauung; Auswertung und Abwägung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung (52./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 12.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 4. Sitzung (52./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 12.03.2018 ö Beschliessend 8

Beschluss

  1. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit von Donnerstag, 11.01.2018 bis einschließlich Donnerstag, 15.02.2018 statt.

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen von 8 Trägern öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurde keine Einwendung vorgebracht.

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 01.03.2018 werden zum Beschluss erhoben.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten zu lassen die Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungsführer über das Auswertungs- und Abwägungsergebnis zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 11:22 Uhr