Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für ein Sonstiges Sondergebiet „Elektro- und Elektronikfachmarkt“ auf den Grundstücken Flur-Nrn. 699 und 699/2, Gemarkung Gunzenhausen, Bahnhofstraße 18 und 20; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung (53./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 18.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 5. Sitzung (53./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.04.2018 ö Beschliessend 3

Beschluss

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit von Freitag, 19.01.2018 bis einschließlich Dienstag, 20.02.2018 statt.

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die 16 eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

       Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Einwendungen vorgebracht.

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 10.04.2018 werden zum Beschluss erhoben.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten zu lassen und das Aufstellungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 16:23 Uhr