Bauherr: fmcc Immobilien, vertreten durch Herrn Andreas Schüller Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit 30 Wohnungen und Tiefgarage Baugrundstück: Weißenburger Str. 82 und 82a Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1118, 1118/2


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung (53./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 18.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 5. Sitzung (53./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.04.2018 ö Beschliessend 5.1

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung werden gemäß §§ 31 und 36, 144 und 145 BauGB erteilt.

  1. Die Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplanes VII.2 „Südliche Vorstadt“, im Hinblick auf
       - die Überschreitung der Geschossigkeit
- die Überschreitung der Baugrenze
       - die Nichteinhaltung der Dachgestaltung
       - die Nichteinhaltung der ausgewiesenen Flächen für Stellplätze, Garagen, Tiefgaragen  
         und deren Zufahrten sowie des Pflanzgebotes
       - die Überschreitung der überbaubaren Flächen mit einem Nebengebäude für die
  Unterbringung von Fahrrädern und Müllbehältern
       werden erteilt.

  1. Die Ergebnisse des Schallschutzgutachtens sind im Rahmen der Bauausführung zu beachten.

  1. Der Bauherr hat im Grundbuch eine Grunddienstbarkeit einzutragen, wonach er und sein bzw. seine Rechtsnachfolger gegenüber der Stadt Gunzenhausen keine Abwehransprüche wegen der Festplatz- und Messenutzung auf dem benachbarten Festplatz / Messegelände erhebt und dies auch in Zukunft nicht tun wird.

        Die Eintragung der Grunddienstbarkeit ist gegenüber der Stadt Gunzenhausen nachzuweisen.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplanes VII.2 „Südliche Vorstadt“, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 16:23 Uhr