Bauherr: ACTION Deutschland GmbH Bauvorhaben: Nutzungsänderung eines Autohauses in einen Non-Food Discounter und Errichtung von Werbeanlagen Baugrundstück: Industriestraße 10 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 595


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung (53./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 18.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 5. Sitzung (53./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.04.2018 ö Beschliessend 5.2

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 30 und 36 BauGB erteilt.

  1. Alle Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Gunzenhausen „Nord-Ost“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 16:23 Uhr