Bauherr: Raab Thomas Bauvorhaben: Bau eines eingeschossigen Einfamilienhauses ohne Keller, mit anliegender Doppelgarage in Flachdachgestaltung. Hausdachgestaltung in versetzter Pultdachform, zur Südseite mit ca. 23 – 28° und im Norden mit ca. 38 – 40° Dachneigung -Antrag auf Vorbescheid- Baugrundstück: Justus-von-Liebig-Str. 1 Gemarkung: Unterwurmbach Flur-Nr.: 741/3


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung (53./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 18.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 5. Sitzung (53./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.04.2018 ö Beschliessend 5.5

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Die Befreiungen von den Festsetzungen des r echtsverbindlichen Bebauungsplanes „Nr. II Unterwurmbach“, im Hinblick auf
       - die Nichteinhaltung der Geschossigkeit
- die Nichteinhaltung der Dachgestaltung
       werden erteilt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Nr. II Unterwurmbach“, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 16:23 Uhr