Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Teilnahme des Ersten Bürgermeister Karl-Heinz Fitz an der 7. Sitzung des Arbeitskreises „Nahverkehrsplanung“ des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen am 01.03.2018 und von dem in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.04.2018 vorgestellten „RUFBUS – Modellprojekt Gunzenhausen“.
Die Stadt Gunzenhausen ist in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Gunzenhausen GmbH weiterhin bestrebt, als Pilotprojekt ein flexibles und bedarfsorientiertes ÖPNV-System in den Stadtteilen (Ausnahme: Frickenfelden) anzubieten, nachdem aufgrund der Schwachstellenanalyse des VGN-Nahverkehrsplaners in vielen Gunzenhäuser Stadtteilen ein Defizit und somit ein Handlungsbedarf besteht.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Das Rufbussystem ist in den VGN zu integrieren und hat sich deshalb an den Standards des VGN zu richten; Teil II, Modul: Bedarfsverkehre. Die Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sind einzuhalten.
- Tarif: Es soll der Normaltarif des VGN gelten; ohne Fahrtgast-Zuschlag.
- Ein normaler Fahrplan ist zu hinterlegen; der Bus fährt jedoch nur nach entsprechender Vorbestellung (spätestens eine Stunde vor Fahrtantritt).
- Es sollen bedarfsgesteuerte Fahrmöglichkeiten von den Ortsteilen nach Gunzenhausen Steingass bzw. Bahnhof und zurück angeboten werden; der Fahrplan beachtet soweit möglich Umsteigemöglichkeiten zum Stadtbus und zur Regionalbahn. Eine Bedienung zwischen den Stadtteilen ist nicht vorgesehen.
- Fahrmöglichkeiten gibt es nur zu den Zeiten, in denen die Regionallinien kein Angebot bereithalten. In den Zeiten, in denen das AST verkehrt, ist ein Fahrbetrieb ausgeschlossen.
- Es ist eine Haltestellendichte von 300 m anzustreben, d.h. es soll möglichst von jedem Haushalt eine Haltestelle in 300 m Entfernung zu erreichen sein.
- Eine Mobilitätszentrale sollte eingerichtet werden; die Beförderungsanfrage sollte über Telefon, Internet und Handy-App möglich sein.
- Die Stadtwerke Gunzenhausen GmbH als assoziierter Verkehrsunternehmer im VGN werden gebeten, die Konzessionen für das Rufbussystem Gunzenhausen zu beantragen und die Verkehrsleistungen mit einem Betriebsführer durchzuführen.
- Das bedarfsorientierte ÖPNV-Angebot dient der Daseinsfürsorge im ländlichen Raum. Die jährlichen Gesamtkosten sind stark von der Nutzung durch die Bevölkerung abhängig.
Die Finanzierung erfolgt durch Einnahmen und in Aussicht gestellte Zuschüsse durch die Regierung von Mittelfranken (1. Jahr 75 %, 2. Jahr 60 %, 3. Jahr 50 %, 4. Jahr 40 % und 5. Jahr 30 %). Die Stadt Gunzenhausen würde die Hälfte der ungedeckten Kosten tragen.
Die Stadt Gunzenhausen wird der Stadtwerke Gunzenhausen GmbH für die Erbringung der ÖPNV-Leistungen eine jährliche finanzielle Unterstützung zukommen lassen. Die genaueren Modalitäten werden noch festgelegt.
- Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen als ÖPNV-Aufgabenträger ist zu bitten, das Rufbussystem Gunzenhausen als Pilotprojekt in den Nahverkehrsplan mit aufzunehmen und bereits vor Beschlussfassung über den Nahverkehrsplan die Zustimmung zur Durchführung des Bedarfsverkehrs zu erteilen. Es sollten die höchstmöglichen Zuschüsse beantragt werden.