Vollzug der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Aufstellung einer Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder in der Stadt Gunzenhausen (Fahrradabstellplatzsatzung - FAbS); Festlegung der Ablösebeträge für Fahrradabstellplätze
Daten angezeigt aus Sitzung: 6. Sitzung (60./XIV) des STADTRATES, 24.05.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | 6. Sitzung (60./XIV) des STADTRATES | 24.05.2018 | ö | Beschliessend | 5 |
Beschluss
Der Ablösebetrag für Fahrradabstellplätze auf dem Gebiet der Stadt Gunzenhausen wird mit Inkrafttreten der Fahrradabstellplatzsatzung wie folgt festgelegt:
1 Fahrradabstellplatz = 500,00 € Ablösebetrag
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
Datenstand vom 29.12.2020 13:57 Uhr