Vollzug der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Aufstellung einer Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder in der Stadt Gunzenhausen (Fahrradabstellplatzsatzung - FAbS); Festlegung der Ablösebeträge für Fahrradabstellplätze


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung (60./XIV) des STADTRATES, 24.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (60./XIV) des STADTRATES 24.05.2018 ö Beschliessend 5

Beschluss

Der Ablösebetrag für Fahrradabstellplätze auf dem Gebiet der Stadt Gunzenhausen wird mit Inkrafttreten der Fahrradabstellplatzsatzung wie folgt festgelegt:

1 Fahrradabstellplatz  = 500,00 € Ablösebetrag

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 29.12.2020 13:57 Uhr