Bauherr: fmcc Immobilien, vertreten durch Herrn Andreas Schüller Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienwohnhaus mit 30 Wohnungen und Tiefgarage Baugrundstück: Weißenburger Straße 82, 82a Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn. 1118, 1118/2 Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens - ergänzende Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung (54./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 14.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (54./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 14.05.2018 ö Beschliessend 12

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Ergänzung des Beschlusses „Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens“ zu dem Vorhaben der Firma fmcc Immobilien GmbH vom 18.04.2018 zustimmend zur Kenntnis.

Der Bauherr hat im Grundbuch eine Grunddienstbarkeit einzutragen, wonach er und sein bzw. seine Rechtsnachfolger sowie seine Mieter gegenüber der Stadt Gunzenhausen keine Abwehransprüche wegen der Festplatz- und Messenutzung auf dem benachbarten Festplatz / Messegelände und den von der Jugendkapelle und von den Schützen  in der Schützenstraße ausgehenden Nutzungen erheben und dies auch in Zukunft nicht tun werden.
Die Eintragung der Grunddienstbarkeit ist gegenüber der Stadt Gunzenhausen nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 16:24 Uhr