Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Städtebauförderung; Aufstellung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammes 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung (68./XIV) des STADTRATES, 12.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 15. Sitzung (63./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 03.12.2018 ö Beschliessend 5
Stadtrat 14. Sitzung (68./XIV) des STADTRATES 12.12.2018 ö Beschliessend 7

Beschluss

Auf Grund der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung
(Beschluss-Nr. 684 vom 03.12.2018) beschließt der Stadtrat:

Folgende städtebauliche Sanierungsmaßnahmen werden zur Aufnahme in das Bund-Länder- Städtebauförderungsprogramm 2018 angemeldet:

Altstadt Gunzenhausen
  1. Vorbereitungen:
  • Modernisierungsgutachten        20.000,00 €
  • Ergänzungen der vorbereitenden Untersuchungen (Bebauungspläne)        15.000,00 €
2.        Grunderwerb:        100.000,00 €
3.        Ordnungsmaßnahmen:
  • Verkehrslenkende Maßnahmen am Marktplatz durch versenkbare Poller        90.000,00 €
  • Verlagerung von Gewerbebetrieben        30.000,00 €
  • Umsetzung von Maßnahmen aus den Handlungsempfehlungen ISEK        100.000,00 €
  • Abbruch weiterer Gebäude im Sanierungsgebiet VIII                  50.000,00 €
  • Ausbau einer Fußwegverbindung vom Marktplatz zur Altmühlpromenade        30.000,00 €
-        Gestalterische Aufwertung der Außenanlagen an der Stadthalle, Isle-Platz 1        155.000,00 €
  • Errichtung eines neuen WC-Gebäudes am Schießwasen        145.000,00 €
4.        Baumaßnahmen:
  • Aufwertung und Neugestaltung des Eingangsbereiches im Rathaus        110.000,00 €
  • Sonstige private Modernisierungsmaßnahmen        50.000,00 €
  • Sonstige private Fassadensanierungsmaßnahmen        60.000,00 €
5.        Sonstiges:
  • Vergütungen an Städteplaner für begleitende Stellungnahmen und Gutachten        30.000,00 €
  • Projektmanagement Aktive Stadt- und Ortsteilzentren        61.000,00 €
       Summe Altstadt Gunzenhausen        1.046.000,00 €

Die Stadt Gunzenhausen wird den ihr obliegenden Finanzierungsanteil an den entstehenden Kosten erbringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.12.2020 08:22 Uhr