Bauvorhaben: Nutzungsänderung in ein Sonnenstudio der NE 16 im 1. OG Baugrundstück: Tachauer Straße 2a Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 580


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung (75./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 11.11.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 30 und 36 BauGB erteilt.

  1. Alle Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gunzenhausen, Nord-Ost“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.05.2024 10:26 Uhr