Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
32. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, zur Ausweisung des Baugebiets "Reutberg III";
Änderungs- und Billigungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung (17./XV) des STADTRATES, 24.06.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 14.06.2021, lfd. Nr. 128 beschließt der Stadtrat:
- Der rechtswirksame Flächennutzungsplan Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, wird zur Ausweisung des Baugebiets Reutberg III wie folgt geändert:
- Im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 1520/42, Gemarkung Gunzenhausen und Fl.-Nr. 308/1 (Teilfläche) Gemarkung Oberasbach von einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Bolzplatz/Spielplatz" in eine Wohnbaufläche;
- im Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 308, Gemarkung Oberasbach von einer Siedlungsfläche im ländlichen Bestand zu einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Bolzplatz/Spielplatz";
- im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 1520 (Teilfläche) und 1520/157 (Teilfläche), beide Gemarkung Gunzenhausen von einer Siedlungsfläche im ländlichen Bestand (Grünfläche) in eine Wohnbaufläche;
- im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 1519/18 (Teilfläche) sowie Fl.-Nr. 1394/35 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen und Fl.-Nr. 300 (Teilfläche) von einer Grünfläche in eine öffentliche Straßenfläche;
- im Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 1520/111 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen von einer Wohnbaufläche in eine öffentliche Straßenfläche sowie Grünfläche;
- im Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 1393, Gemarkung Gunzenhausen von einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Grünfläche sowie Fläche für Abwasserbeseitigung.
- Der Entwurf der 32. Flächennutzungsplanänderung des Ingenieurbüros Christofori und Partner, Heilsbronn mit Datum vom 14.06.2021 wird gebilligt.
- Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans wird der Bebauungsplan „Reutberg III“ zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets aufgestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2
Datenstand vom 30.06.2021 13:59 Uhr