Weiterentwicklung des ÖPNV und der nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität in Gunzenhausen
Daten angezeigt aus Sitzung: 9. Sitzung (18./XV) des STADTRATES, 29.07.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat | 9. Sitzung (18./XV) des STADTRATES | 29.07.2021 | ö | 5 |
Beschluss
- der Betrieb eines Stadtbusbüros,
- die Stadtbus-, Kirchweihbus-, Rufbus- und Freizeitbuslinien
sollen künftig einer eigenen „Mobilitäts- und Verkehrs-GmbH Gunzenhausen (MVG-GUN) übertragen werden. Diese neue Gesellschaft wird als 100%ige Tochter der Stadt Gunzenhausen geführt. Ein Gesellschaftsvertrag ist zeitnah auszuarbeiten.
a) Mobilitätszentrum und ggfs. touristische Anlaufstelle am Bahnhof
b) Digitalisierung von Fahrgastinformationen
c) Vermietung von Elektro-Fahrzeugen
d) Förderung von Carsharingprojekten
e) Verwaltung von Fahrradabstellplätzen und eines Fahrradparkhauses
am Bahnhof, Fahrrad- und Lastenradverleih mit Reparaturwerkstatt und
Umkleidemöglichkeiten für Radfahrer am Bahnhof
f) E-Ladestationen für E-Autos und E-Fahrräder
g) Verwaltung der gewerblichen oder wohnwirtschaftlichen Nutzung
des Bahnhofsgebäudes
Dies sind im Einzelnen:
Zum 01.01.2022:
- Stadtbuslinien VGN-Linien-Nr. 640, 640.1 und 641
- Kirchweihbuslinien VGN-Linien-Nr. 641k – 646k
Zum 01.01.2024:
- Rufbuslinien VGN-Linien-Nr. 642.1 – 642.5
Außerdem sollte für folgende Linien, deren Nahverkehrsbeziehungen über das Stadtgebiet von Gunzenhausen hinausgehen, die Aufgabenträgerschaft zum 01.01.2022 beantragt werden:
- Freizeitbuslinien VGN-Linien-Nr. 689 und 699
Die Stadt beantragt ergänzend beim Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die Beibehaltung der jährlichen Grundförderung in Höhe von 40.000 € für die Dienstleistungen und Aufwendungen für den ÖPNV.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0