Zweckvereinbarung über die interkommunale Beschaffung und Mitbenutzung eines Formularservers mit der Stadt Treuchtlingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung (29./XV) des Ausschusses für HAUPTANGELEGENHEITEN, FINANZEN und DIGITALISIERUNG, 16.03.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der beiliegende Entwurf der Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Treuchtlingen und der Stadt Gunzenhausen über die interkommunale Beschaffung und Mitbenutzung eines Formularservers wird zur Kenntnis genommen.

Der Ausschuss für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung empfiehlt dem Stadtrat:

Die Stadt Gunzenhausen schließt zur Förderung der Digitalisierung und zur Erfüllung des Art. 19 Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Digitalgesetz die beiliegende Zweckvereinbarung über die interkommunale Beschaffung und Mitbenutzung eines Formularservers mit der Stadt Treuchtlingen.

Die beiliegende Zweckvereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.06.2023 08:24 Uhr