Entschädigung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände bei der Landtags- und Bezirkswahl am Sonntag, den 08.10.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung (29./XV) des Ausschusses für HAUPTANGELEGENHEITEN, FINANZEN und DIGITALISIERUNG, 16.03.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Stadt Gunzenhausen gewährt den ehrenamtlichen Mitgliedern der Wahlvorstände für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 folgende Entschädigungen:

Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023

Wahlvorsteher, stv. Wahlvorst. u. Schriftführer
80 €
Zusätzlich für Personen, die an der Wahleinweisung teilnehmen (kommt nur für den Wahlvorsteher, dessen Stellvertreter und den Schriftführer in Betracht)

10 €
Beisitzer
60 €
Sonderregelung für Wahlhelfer, die nur zum Auszählen (ab 18 Uhr) eingesetzt sind
30 €
Inanspruchnahme privater Wahllokale
80 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.06.2023 08:24 Uhr