Die Durchfahrt von Lastkraftwagen einschließlich ihrer Anhänger, ab einer zulässigen Gesamtmasse von 12 Tonnen, wird innerhalb der folgenden Zone aus Gründen des Schutzes der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgase verboten:
Ansbacher Straße, ab der Bundesstraße 13
Ludwig-Erhard-Straße, ab der Bundesstraße 466
Nürnberger Straße, ab der Staatsstraße 2222
Spitalfeldstraße, unmittelbar vor der Einmündung in die Weinstraße
Steinkreuzstraße, unmittelbar vor der Einmündung in die Weinstraße
Frickenfelder Straße, unmittelbar vor der Einmündung der Weinstraße, aus Frickenfelden kommend
Gemeindeverbindungsstraße B 13 – Theodor-Heuss-Straße, unmittelbar nach der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße aus Oberasbach, von der B 13 kommend
Gemeindeverbindungsstraße B 13 – Theodor-Heuss-Straße, unmittelbar nach der Einmündung aus der B 13
Oettinger Straße, unmittelbar nach der Einmündung der B 13 aus Richtung B 466
(siehe beiliegende Karte, die Bestandteil des Beschlusses ist)
Das Verbot soll, vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Mittelfranken als höhere Straßenverkehrsbehörde, durch das Verkehrszeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t, ausgenommen PKW und Busse) mit Zusatzzeichen „Durchgangsverkehr“ erfolgen.