Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplanes VII.2 „Südliche Vorstadt“ zur Anpassung der Festsetzungen im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1117 (Teilfläche), 297/8 (Teilfläche) und 299 (Teilfläche), alle Gemarkung Gunzenhausen, im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung einer Fahrradhandlung; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 1. Sitzung (49./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 17.01.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung | 1. Sitzung (49./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG | 17.01.2018 | ö | Beschliessend | 2 |
Beschluss
- Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit von Montag, 24.04.2017 bis einschließlich Montag, 29.05.2017 statt.
- Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die 11 eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Einwendungen vorgebracht.
- Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 09.01.2018 werden zum Beschluss erhoben.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten zu lassen und das Aufstellungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.09.2020 11:47 Uhr