Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) – Städtebauförderung; Aufstellung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammes 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung (37./XV) des STADTRATES, 15.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 15. Sitzung (37./XV) des STADTRATES 15.12.2022 ö Beschliessend 3

Beschluss

Folgende städtebauliche Sanierungsmaßnahmen werden zur Aufnahme in das Bund-Länder- Städtebauförderungsprogramm 2023 angemeldet:

Altstadt Gunzenhausen
  1. Vorbereitungen:
  • Modernisierungsgutachten        19.000 €

2.        Grunderwerb:        -  €

3.        Ordnungsmaßnahmen:
  • Neugestaltung des Rathaushofes         300.000 €
  • Städtebauliche Neugestaltung der Altmühlpromenade im Zuge mit
den Hochwasserschutzmaßnahmen des Freistaates Bayern        200.000 €

4.        Baumaßnahmen:
-        Sanierung des Blasturms        10.000 €
  • Revitalisierung und energetische Sanierung des Bahnhofsgebäudes        800.000 €
  • Sonstige private Fassadensanierungsmaßnahmen        60.000 €

5.        Sonstiges:
  • Vergütungen an Städteplaner für begleitende Stellungnahmen und Gutachten        30.000 €
  • Projektmanagement Aktive Stadt- und Ortsteilzentren        61.000 €
  • Umsetzung von Maßnahmen aus den Handlungsempfehlungen ISEK        100.000 €
       Summe Altstadt Gunzenhausen        1.580.000 €

Die Stadt Gunzenhausen wird den ihr obliegenden Finanzierungsanteil an den entstehenden Kosten erbringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Datenstand vom 28.03.2023 14:48 Uhr