Bauherr: Medienhaus Weber GmbH Bauvorhaben: Errichtung einer beleuchteten (blendfrei angestrahlten) Werbeanlage für wechselnde Fremdwerbung, Typ „City Star Board“ Baugrundstück: Ansbacher Straße 4 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 706/4


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung (15./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 15.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (15./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.06.2015 ö Beschliessend 3.2

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird wegen

- der störenden Häufung von Werbeanlagen (Art. 8 Bayer. Bauordnung – BayBO),

- der Überdimensionierung im Verhältnis zur benachbarten Bebauung,

- der zu befürchtenden Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im
  Bereich der Eisenbahnüberführung (Art. 14 BayBO),

- der zu erwartenden Bezugsfallwirkung und

- aufgrund der Nähe der geplanten Werbeanlage zum Wohnhaus auf dem Baugrundstück

nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:22 Uhr