Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet III/1 Osianderstraße / Postgäßchen“ für seinen kompletten Geltungsbereich (Gebiet zwischen der Osianderstraße, der Bahnhofstraße und dem Postgäßchen); Auswertung und Abwägung der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung (23./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 20.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (23./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.01.2016 ö Beschliessend 4

Beschluss

Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom  02.12.2015 bis 08.01.2016 statt.

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen von 10 Trägern öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden keine Einwendungen vorgebracht.

Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 11.01.2016 werden zum Beschluss erhoben.

Die Verwaltung hat die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanänderungsentwurf einarbeiten lassen. Die Träger öffentlicher Belange sind über das Auswertungs- und Abwägungsergebnis zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:12 Uhr