Bauherr: Buechler Ursula Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung - TEKTUR - Baugrundstück: Frühlingstraße 16 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1552/7


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung (36./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 18.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (36./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.01.2017 ö Beschliessend 5.2

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

2.        Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Süd, Teilbaugebiet II“ im Hinblick auf
- die Überschreitung der Baugrenze im Süden
wird zugestimmt.

3.        Die Stellungnahme der Gemeinde vom 11.05.2015 wird vollinhaltlich aufrecht erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 10:54 Uhr