Antrag der SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen:Verzicht auf öffentliche Stellplätze entlang der Hauptstraße für das Mehrzweckgebäude aus ortsgestalterischen Gründen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 19.03.2019 beantragen die Fraktionen SPD sowie Bündnis 90 / Die Grünen gemeinsam anstelle der Errichtung von 5 Parkplätzen entlang der Hauptstraße (in Höhe des neu errichteten Ärzte- und Gemeindehauses) die Schaffung eines Grünstreifens aus optischen bzw. gestalterischen Gründen. Die 5 Stellplätze, die im Rahmen des Stellplatznachweises für das Ärzte- und Gemeindehauses an der Hauptstraße errichtet werden sollten, wären nach der Alternativmöglichkeit der gemeindlichen Stellplatzsatzung abzulösen.

Zur rechtlichen Ausgangssituation:
Bauherr des Ärzte- und Gemeindehauses ist das Kommunalunternehmen Liegenschaften – eine von der Gemeinde gegründete und allein beherrschte Anstalt des öffentlichen Rechts.
Im Rahmen des Stellplatznachweises für die künftigen Nutzer des Ärzte- und Gemeindehauses wurden die 5 infrage stehenden Stellplätze entlang der Hauptstraße geplant sowie im Baugenehmigungsverfahren verbindlich festgeschrieben.

Damit der Antrag der beiden Fraktionen zur Schaffung eines Grünstreifens umgesetzt werden kann, bedarf es einer Änderung der baurechtlichen Genehmigung, die nur durch
  • Antrag des Bauherrn (KU Liegenschaften) auf Ablösung von 5 Stellplätzen nach § 3 Abs. 3 i.V.m. § 4 der gemeindlichen Stellplatzsatzung
  • sowie Zustimmung der Gemeinde zur Ablösung der Stellplätze
erzielt werden kann.

Der Gemeinderat kann hierbei auf die beiden verantwortlichen Gremien (Verwaltungsrat KU sowie Haupt- und Bauausschuss der Gemeinde) mit einer entsprechenden Entscheidung den notwendigen Einfluss ausüben, da beide Gremien ausschließlich aus Mitgliedern des Gemeinderats besetzt sind.

Die Gemeinderatsmitglieder, die zum Verwaltungsrat des KU Liegenschaften abgeordnet wurden, können aufgrund der Abordnung vom Gemeinderat einer vom Gemeinderat vorgegebenen Entscheidung angewiesen werden (gebundene Entscheidung), d.h. die Verwaltungsräte, die auch Mitglied des Gemeinderats sind (alle), sind an die vom Gemeinderat getroffenen Entscheidungen gebunden und dürften Verwaltungsrat keine gegenteiligen Entscheidungen treffen.

Beim Haupt- und Bauausschuss kann der Gemeinderat keine Anweisung erteilen, da dem HBA die Aufgabe und Entscheidung per Geschäftsordnung übertragen ist. Der Gemeinderat kann daher (im ersten Schritt) nur eine Empfehlung aussprechen. Allerdings hat der Gemeinderat die Möglichkeit, eine von einem Ausschuss getroffene Entscheidung zu überprüfen und damit eine erneute Entscheidung an sich zu ziehen.
Sollte der Gemeinderat dem gemeinsamen Antrag von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen folgen, sähe die weitere Vorgehensweise wie folgt aus:
Das KU Liegenschaften würde umgehend den Antrag auf Änderung des Stellplatznachweises sowie Antrag auf Ablösung von Stellplätzen an die Gemeinde stellen.
Der Haupt- und Bauausschuss könnte/sollte bereits in der kommenden Sitzung am 13.05.2019 diesen Antrag behandeln.

Beschluss

Die Beschlussfassung zum Antrag wird bis zu einer ausreichenden Beurteilung der Lage zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 21.01.2020 12:02 Uhr