Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 1363/4 der Gemarkung Amperpettenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 08.12.2020 ö 6.4

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt der Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück FlNr. 1363/4 der Gemarkung Amperpettenbach (Kapellenweg 6).

Das Wohnhaus ist im Ausmaß von 10,50 m Länge und 9 m Breite als E+D mit einer Wandhöhe von 3,50 m und einer Dachneigung von 45 Grad geplant. Nordöstlich des geplanten Gebäudes ist eine Einzelgarage mit angebautem Geräteraum vorgesehen.

Das auf dem Grundstück vorhandene Bestandsgebäude wird abgebrochen.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung „Oberndorf“.

Befreiungen bzw. Abweichungen wurden nicht beantragt.

Das Bauvorhaben befindet sich in unmittelbarer Umgebung eines Baudenkmals „Kapelle“. Eine Abstimmung mit dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege ist erforderlich.

Zur Klärung der Immissionsschutzwerte des Flughafens München wird die Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde beteiligt werden.
Die vorgenannte Beteiligung der Fachbehörde wird durch das Landratsamt Dachau veranlasst.

Nachweis der gesicherten Erschließung
Straße (Art. 4 Abs. 2 Nr. 2 BayBO)
Die Zufahrt zum geplanten Vorhaben erfolgt über den Kapellenweg. Der Kapellenweg ist ein Privatweg (FlNr. 1363/3). Eine Widmung liegt nicht vor. Zum Nachweis der gesicherten Erschließung, auch wenn der Eigentümer einen Miteigentumsanteil am Weg hat, wird die Eintragung eines Geh-, Fahrt- und Leitungsrechts gesehen. Die entsprechende Dienstbarkeit ist dem Landratsamt Dachau vorzulegen. Mit den Antragsunterlagen wurde eine Erklärung aller Miteigentumseigentümer vorlegt. Diese könnte ggf. den Anforderungen genüge leisten.

Abwasser
Die Abwasserableitung erfolgt über die vorhandenen Bestandsleitungen. Diese verlaufen teilweise auf Privatgrund. Entsprechende Dienstbarkeiten zugunsten der Gemeinde Haimhausen liegen vor.

Niederschlagswasser
Das anfallende Niederschlagswasser wird über die vorhandenen privaten Leitungen in den Biberbach abgeleitet.

Wasserversorgung
Im Kapellenweg verläuft eine dinglich gesicherte Wasserversorgungsleitung. Die Anschlussmöglichkeit ist gegeben.

Die Verwaltung schlägt vor, zum Antrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, sofern der Nachweis der gesicherten Erschließung vorliegt und keine Einwendungen zu den fachlichen Belangen (Denkmalschutz und Immissionsschutz) bestehen.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung unter der Voraussetzung zu, sofern die gesicherte Erschließung gem. Art. 4 Abs. 2 Nr. 2 BayBO nachgewiesen ist sowie von Seiten der Fachbehörden (Denkmalschutz und Immissionsschutz) keine Einwendungen bestehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.01.2021 11:46 Uhr