Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 13.09.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 1.1.1

Sachverhalt

Die Handwerkskammer für München und Oberbayern teilte folgendes mit:

„…Anlässlich des Ersatzneubaus der Höchstspannungsleitung Oberbachern-Ottenhofen der TenneT TSO GmbH und der zwei hier angeführten Trassenverläufen auch im Plangeltungsbereich soll mit der vorliegenden Teilflächennutzungsplanung die Zulässigkeit von Stromtrassen innerhalb des definierten Geltungsbereichs zielgerichtet gelenkt werden um eine planerische Steuerung einer orts- und landschaftsbildverträglichen und gleichzeitigen Stromversorgung des Gemeindegebiets unter Berücksichtigung der Belange der kommunalen Planungshoheit zu erreichen.

Der 914 ha umfassende Geltungsbereich konzentriert sich dabei auf den südlichen Gemeindebereich von Haimhausen und damit auf ein Drittel der gemeindlichen Gesamtfläche; die zur Ausweisung vorgesehene Konzentrationsfläche umfasst 171 ha. Durch die von der TenneT TSO GmbH vorgeschlagene Nordvariante würde eine Siedlungsentwicklung (basierend auf den Siedlungsentwicklungsflächen des Regionalplans München) im Gemeindegebiet erheblich mehr beschnitten werden; die Südvariante wird vor diesem Gesichtspunkt als günstiger bewertet, zudem sich hier eine Bündelung mit weiteren schon bestehenden Infrastrukturen erreichen ließe.

Analog zu ihrer Stellungnahme von Juli 2021 im Beteiligungsverfahren zum Raumordnungsverfahren für das Vorhaben „Ersatzneubau 380/220 – kV-Leitung Oberbachern – Ottenhofen“ der Firma TenneT TSO GmbH und diese aufgreifend äußert sich die Handwerkskammer für München und Oberbayern wie folgt:

Die Konkurrenz um die Inanspruchnahme freier Flächen, Freiräume für Mensch, Tier und Natur sowie zum Teil hochwertiger landwirtschaftlicher Nutzflächen oder kulturell bedeutsamer Areale sind mit Nutzungsansprüchen, die dem Erhalt und dem Ausbau von Infrastrukturen dienen, konfrontiert. Der Bedarf nach Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten insbesondere im Großraum München ist ebenfalls groß und es zeigt sich sehr deutlich der hohe Konkurrenzdruck im gesamten Untersuchungsraum des Ersatzneubaus sowie auch auf vorliegender räumlicher Ebene im Geltungsbereich der Teilflächennutzungsplanung. Die Darstellung der vielfältigen Betroffenheiten entlang des Leitungsverlaufs macht den Abwägungsprozess nachvollziehbar und verdeutlicht zugleich die Vielschichtigkeit der Gegebenheiten und Rahmenbedingungen, der eine raumordnerische Lösung, aber eben insbesondere auch die Konkretisierung durch die Planung auf Gemeindeebene Rechnung tragen muss. Der gewählte südliche Trassenkorridor in Gestalt der nun dargestellten Konzentrationszone ist damit in transparenter Weise begründet.

Wie auch in Zusammenhang mit dem Raumordnungsverfahren bitten wir darum, dass im Zuge des Leitungsneubaus auch einzelbetriebliche Interessen Berücksichtigung finden müssen, indem bestehende Betriebe in der Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in ihren Expansionsabsichten nicht eingeschränkt werden dürfen (Bestandsschutz). Wir möchten gerne anregen, dass nach Möglichkeit Baubeginne, Bauzeiten sowie Einzelmaßnahmen rechtzeitig vor Ort für die Öffentlichkeit kommuniziert werden, damit sich Betroffene und Interessierte auf die Gesamtsituation einstellen können. Darüber hinaus sollte während der Bauphase eine angemessene verkehrliche Erreichbarkeit von betroffenen Betrieben durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden. Zudem sollte während der baulichen Maßnahmen gewährleistet sein, dass von den Maßnahmen betroffene Verkehrswege in ihrer Funktion nicht erheblich beeinträchtigt werden und möglichst befahrbar bleiben. Ein ausreichender Abstand zu bestehenden Verkehrswegen sollte eingehalten werden können, um deren Nutzung mit dem gewählten Trassenkorridor nicht einzuschränken. Wir bitten darüber hinaus auch besonderes Augenmaß auf die Weiterentwicklung der verkehrlichen Infrastruktur anzuwenden, sodass eine Zerschneidung wichtiger Entwicklungsachsen vorausschauend verhindert werden kann.“


Abwägung:
Mit der vorbereitenden Bauleitplanung sind keine negativen Auswirkungen auf einzelbetriebliche Interessen zu erwarten. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Es sind keine Änderungen im Teilflächennutzungsplan veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.11.2021 10:05 Uhr