Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung auf dem Grundstück FlNr 283/21 Gemarkung Haimhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 15.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Verwaltung wurde ein Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung auf dem Grundstück FlNr. 283/21, Am Pfanderling 2 a vorgelegt.
Das Erdgeschoss der Doppelhaushälfte wurde im Jahr 1995 als Büro und Verkaufsfläche genehmigt. Die neue Nutzung ist als Schlafzimmer, Bad, Kochen und Essen und ein kombiniertes Wohnen/Büro vorgesehen.
Als Begründung wird mangelnder Wohnraum und fehlende Nachfrage an Gewerbefläche angegegeben.
Das Grundstück liegt im Umgriff des Bebauungsplanes „Mischgebiet südlich des Feuerwehrhauses“ Das Plangebiet ist in drei Bereiche unterschiedlicher Nutzung unterteilt. Das Grundstück FlNr. 283/21 ist dem Mischbereich zugeordnet. Gem. Ziff. 3.2.2.3 ist festgesetzt, dass in Erdgeschossen nur gewerbliche Nutzung, in den Obergeschossen nur Wohnnutzung zulässig ist.
Befreiungen wurden in der Vergangenheit diesbezüglich nicht erteilt. Nach Ansicht der Verwaltung berührt die Festsetzung die Grundzüge der Planung.
Beschluss
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Vorbescheid nicht zu, da die Grundzüge der Planung berührt sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Datenstand vom 14.12.2022 11:30 Uhr