Verbrauchermarkt; Rahmenbedingungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.11.2018 ö 2

Beschluss 1

Aus Sicht des Gemeinderats benötigt Haimhausen nach Betriebsaufgabe des „Nahkaufs“ im Ortszentrum (voraussichtlich Mitte 2021) zur Versorgung der örtlichen Bevölkerung einen Vollsortimenter.

Das bedeutet, die weiteren Verhandlungen werden ausschließlich mit Betreibern von Vollsortimentern geführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt eine Sondersitzung einzuberufen, bei der Vertreter der drei Vollsortimenter-Betreiber in unserer Region EDEKA, REWE und das Allgäuer Familienunternehmen FENEBERG ihre Überlegungen für einen möglichen Standort in Haimhausen vorstellen sollten, einschließlich Aussagen zu ihrer grundsätzlichen Bereitschaft auf besondere Wünsche wie (ansprechende) Gebäudegestaltung oder Führung von Regionalprodukten einzugehen.

Als Termin für die Sondersitzung wird Samstag, 12. Januar 2019 festgelegt.
Ziel der Sitzung ist es auch, festzulegen mit welchem Betreiber die Gemeinde ggf. in die weiteren Detailverhandlungen geht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung wird beauftragt zu klären, ob die in der Gemeinderats-Sitzung vom 27.09.2018 diskutierte Standort-Alternative zwischen den Ortsteilen Haimhausen und Ottershausen an der St 2339 Nähe Klarlbach insbesondere aufgrund Größe und Verkehrsanbindung grundsätzlich für die Ansiedlung eines Anbieters geeignet wäre.

Abstimmung erfolgt wg. persönlicher Beteiligung ohne GRM Müller.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Verwaltung wird bezüglich der Standort-Alternative am Kramer Kreuz, die von allen Marktbetreibern bei den bisher erfolgten Sondierungsgesprächen präferiert wurde, und bzgl. des (in Beschluss Nr. 3 genannten) Klarlbachgrundstückes beauftragt von Fachleuten gutachterliche Aussagen bezüglich Verkehrsanbindung und Emissionsschutz einzuholen.

Abstimmung erfolgt wg. persönlicher Beteiligung ohne GRM Müller.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 5

Sollte sich im weiteren Prüfungsverfahren die Standort-Alternative am Kramer Kreuz bestätigen, sieht der Gemeinderat aufgrund der Tragweite dieser Entscheidung für die Ortsgestaltung (= dominantes Marktgebäude direkt im Eingangsbereich von Haimhausen) es für erforderlich an, die endgültige Entscheidung über die Marktansiedlung in diesem Bereich mittels eines Bürgerentscheids entsprechend Art. 18 a GO herbei zu führen.
Dieser Bürgerentscheid könnte bzw. sollte am 26.05.2019, zeitgleich mit der Europaparlaments-Wahl erfolgen. Damit wäre auch eine gute Wahlbeteiligung erzielbar bzw. repräsentative Bürgermeinung erhaltbar.
Die Verwaltung wird beauftragt, schon mal die rechtliche Vorprüfung für die mögliche Durchführung eines solchen Bürgerentscheids einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Datenstand vom 28.03.2025 07:38 Uhr