Verbrauchermarkt; Rahmenbedingungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.11.2018 ö 2

Sachverhalt

Die Gemeinde benötigt für die Zeit nach Mitte 2021, wenn der „Nahkauf“ im Ortszentrum (wie vom Betreiber angekündigt) schließen wird, eine neue Einkaufsmöglichkeit am Ort. Die bisherigen Gespräche haben ergeben, dass der heutige Standort im Ortszentrum auch für den Betrieb einer Discounter-Filiale nicht geeignet ist u. a. aufgrund zu geringer Ladenfläche, zu wenigen PKW-Stellplätzen, kaum Erreichbarkeit der Stellplätze mit Einkaufswägen und fehlender Barrierefreiheit. (Diese Immobilie wäre z. B. geeignet für einen Laden, dessen Kundschaft weitestgehend zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommt und dort auch keine „Großeinkäufe“ tätigt.)
In Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat wurde eine Vielzahl von denkbaren Standort-Varianten in Haimhausen näher geprüft (d.h. mehr als zwanzig). Nach den Beratungen in der GR-Sitzung vom 27.09.2018 blieben nur mehr drei Standort-Alternativen übrig, die sich allesamt nicht im Eigentum der Gemeinde befinden – aber deren jeweilige Eigentümer grundsätzliche Beteiligungsbereitschaft signalisierten:
  • Östlich Abenteuerspielplatz
  • An der St 2339 zwischen Klarlbach und Gewerbefläche
  • Am Kramer Kreuz, westlich der Münchner Straße
(= Fläche, deren Überplanung vom GR im März „zurück gestellt“ worden war)

Es erfolgten seit September u. a. Sondierungsgespräche mit
  1. fünf Discounter-Betreibern
  • Aldi-Süd (am 01.10.2018)
  • Norma (am 11.10.2018)
  • Penny (11.10.2018)        => REWE-Konzern
  • Lidl (am 22.10.2018)
  • Netto (am 25.10.2018)   => definiert sich selbst als „Zwitter“, der ggf. auch Thekenbetrieb hat
  1. sowie drei Vollsortimenter-Betreiber
  • REWE (am 23.10.2018); Kette zu der auch derzeitiger „Nahkauf“ im Ortszentrum gehört
  • Feneberg (am 06.11.2018) => regionales Familienunternehmen aus dem Allgäu
  • EDEKA (am 08.11.2018); versteht sich als Großhandel bzw. Warenlieferant; die Filialen werden zu 95% selbständig geführt
Alle wurden von den drei Standort-Alternativen informiert, von der geforderten ansprechenden Gebäudegestaltung und keine Erschließung über St 2339 beim Standort Kramer Kreuz sowie Wünsche des Gemeinderats bezüglich Stellplatzunterbringung innerhalb des Gebäudes und Mehrfachnutzung des Gebäudes.

Von allen acht Betreibern kamen, vorbehaltlich weiterer näherer Prüfungen, folgende übereinstimmenden grundsätzlichen Aussagen im Rahmen der Sondierungsgespräche
  • Wären an einer Niederlassung in Haimhausen und speziell an der Standort-Alternative Kramer Kreuz interessiert, auch aufgrund der Lage an der St 2339. (Nur Penny könnte sich auch einen der anderen Standorte überhaupt vorstellen.)
Interesse liegt vermutlich an hoher Kaufkraft Haimhausens (Quelle: GfK) und dem Umstand, dass am Ort derzeit keine Konkurrenz besteht.
  • Bereitschaft, der Gemeinde bei ihren Gebäude-Gestaltungswünschen entgegen zu kommen; auf Grund Gebäudehöhen von ca. 6 m mehrgeschossige Bauweise in der Lage wohl schwierig; Wohnraum wird wg. Geräuschemission (Liefer-/Verkehr) als unrealistisch betrachtet.
  • Keine Bereitschaft zur Stellplatz-Unterbringung innerhalb des Gebäudes mit dem übereinstimmenden Hinweis, dass dies von Kunden in unserer Region nicht in der Breite angenommen wird; Kunden wollen mit Einkaufswagen direkt und einfach zu ihrem PKW gelangen. Ablehnung auch aus Kostengründen.
  • Alle arbeiten mit eigenem, festangestelltem Personal.

Speziell zu den Discountern kann festgehalten werden:
  • Alle könnten sich positive Synergien vorstellen, wenn sich am Standort noch ein zusätzlicher Drogeriemarkt ansiedeln würde. (Schlecker-Filiale schloss im 2011 im Ortszentrum im Rahmen der Firmen-Insolvenz.) Ob ein Drogeriemarkt wie Roßmann, DM oder Müller für sich ein ausreichendes Kundenpotenzial sieht, wäre noch abzufragen; allg. gilt für diese Geschäfte als Wirtschaftsgrundlage ein Einzugskreis von 15.000 bis 20.000 Personen.
  • Je nach Discounter werden Verkaufsflächen zwischen 800 m² und 1.300 m², Gesamtraum-Bedarf zwischen 1.100 m² und 2.000 m² und Grundstücke zwischen 4.500 m² und 8.000 m² angestrebt (ohne Drogeriemarkt).
  • Warenpalette bis zu 5.000 Produkte, zentraler Einkauf und damit keine wirkliche Regionalprodukt-Vermarktung, Fair-Trade-Produkte haben alle im Warensortiment.

Zu den Gesprächen mit den drei Vollsortiment-Betreibern kann festgehalten werden:
  1. REWE
  • Sind seit Jahren in Haimhausen bemüht um einen „Nachfolge-Standort“ für „Nahkauf“ im Ortszentrum; bereits 2015 schlugen sie Standort am Kramer Kreuz vor.
  • Unterstützen vorhandenen „Nahkauf“ u. a. mit dem Ziel „gute Karten“ beim künftigen Betreiberzuschlag zu haben.http
  • Vollsortimenter vor Ort würde von einem weitgehend selbständigen Betriebsleiter geführt werden; es ist aufgrund dieser Struktur möglich Regionalprodukte (z. B. Dachauer Land) in die Warenpalette aufzunehmen – wenn dies von Kunden nachgefragt wird.
  • Verfügt (wie auch EDEKA) über eigene Produktionen und Produkt-Marken.
  • Gewerbesteuer ergibt sich aus Umsatz.

  1. EDEKA
  • Filialen finden sich nahezu überall um Haimhausen; genannt wird als Beispiel für den aktuellsten bzw. jüngsten Neubau: Moorenweis.
  • EDEKA ist Genossenschaft, Filialen werden ausgeschrieben, Märkte werden selbständig geführt; Produktpalette daher zw. 15.000 und 30.000 Artikeln schwankend – abhängig von jew. Betreiber/in.
  • Discount-Marke („gut und günstig“) ist vorhanden, Vorkassen-Bäckerei („Wünsche“) ist EDEKA-Tochter (sofern von Gde. gefordert, auch anderer Bäcker möglich), eigene Metzgerei befüllt Fleisch-/Wurst-Theke.
  • Seit kurzem eigene Drogerie (Budnikowsky, Hamburg, genannt „Budni“); erst eine Filiale außerhalb Kerngebiet, kürzlich in Berlin eröffnet. Zusammenarbeit mit DM, Rossmann etc. aber auch denkbar.
  • Zusammenarbeit mit „Unser Land“, Eigenmarke „EDEKA mein Bayern“. Regionalförderung gewinnt an Bedeutung; Vertrieb von „Dachauer Land“-Produkten gut denkbar.
  • Würden in Haimhausen mit einer Verkaufsfläche von 1.200 m² bzw. Bruttogeschossfläche von rd. 2.000 m² planen; für den Markt würden 80-90 Stellplätze angesetzt; Grundstücks-Bedarf nach erster Schätzung um ca. 6.000 m².
  • EDEKA tritt als Mieter auf; Zusammenarbeit mit Projektentwicklern (= Investor); richten sich bzgl. Erwerb/Erbpacht nach vorhandenen Bedingungen.

  1. FENEBERG
  • ist ein eigenständiges Familienunternehmen, das seit Jahren bereits eine Einkaufskooperation mit EDEKA hat (wurde 2017 um weitere 15 Jahre verlängert); Unternehmen wird als GmbH betrieben
  • hat knapp 80 Filialen in Schwaben, Oberbayern und Süd-Baden-Württemberg
  • mietet seine Filialen grundsätzlich aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen an; arbeitet diesbezüglich mit Investoren zusammen, ein Filial-Errichtung in Haimhausen erscheint unproblematisch
  • Würden in Haimhausen mit einer Verkaufsfläche von rd. 1.200 m² bzw. Nutzfläche rd. 1.600 m² bzw. Brutto-Geschossfläche von rd. 2.000 m² arbeiten;
für Markt wären ca. 80 Stellplätze erforderlich;
Grundstücks-Bedarf 7.000 bis 7.500 m²
  • Gewerbesteuer-Aufteilung erfolgt nach Lohnkosten-Anteil
  • Nahe gelegene Referenz-Objekte in Erding: am Ortsrand mit rd. 2.700 m² VK, innerorts mit rd. 400 m² VK
  • Verkaufspreise im allg. vergleichbar mit EDEKA
  • Unterschied zu EDEKA: großes Sortiment mit ökologisch hochwertigen Produkten, Fleischwaren aus eigener, bereits mehrfach ausgezeichneten Metzger, besonderes Regionalprodukte-Angebot (=> stärkt damit auch bäuerliche Regionalstruktur)
Integrierung von „Dachauer Land Produkten“ vorstellbar
  • Arbeiten mit eigenem Personal; auch der Geschäftsleiter der einzelnen Niederlassung ist fest von der GmbH angestellt
  • Einladung zu einer Verkaufsanlagen-Besichtigung

Aus Sicht der Verwaltung sollten vom Gemeinderat insb. zu folgenden Thematiken für den weiteren Entscheidungsprozess Vorgaben erfolgen:

  • Standort
Bei den weiteren Verfahren sollte nur mehr vom Standort am Kramer Kreuz ausgegangen werden

  • Bewerberkreis
„Eingrenzung“ auf Vollsortimenter oder Discounter. Der dann „begrenzte“ Bewerberkreis könnte im Gemeinderat sein jeweiliges Konzept vor einer endgültigen Entscheidung vorstellen.
Für Vollsortimenter spricht u.a.
    • Generell größeres Warenangebot
    • Möglichkeit regionale Produkte in Warenpalette aufzunehmen
    • Weiterer mittelfristiger Wegfall von inner-örtlichen Anbietern zu befürchten

  • PKW-Stellplätze
Akzeptanz, dass Betreiber auch aufgrund Kundenverhaltens in unserem (noch) ländlichen Raum nicht zur Schaffung von Markt-Stellplätzen innerhalb des Gebäudes bereit sind

  • Multifunktions-Gebäude
Der Bereich Kramer Kreuz gehört zu den höchsten Punkten im Gemeindegebiet und speziell Haimhausens. Unter Berücksichtigung, dass ein Marktgebäude für sich alleine schon zwischen 6,50 m und 8,00 m hoch ist, sollte allein schon aus gestalterischen Gründen von einer Multifunktionsnutzung, die ein zusätzliches Stockwerk erfordert, abgesehen werden.

Thematik wurde bei der Gemeinderats-Klausurtagung vom 10./11. Nov. 2018 intensiv erörtert.

Beschluss 1

Aus Sicht des Gemeinderats benötigt Haimhausen nach Betriebsaufgabe des „Nahkaufs“ im Ortszentrum (voraussichtlich Mitte 2021) zur Versorgung der örtlichen Bevölkerung einen Vollsortimenter.

Das bedeutet, die weiteren Verhandlungen werden ausschließlich mit Betreibern von Vollsortimentern geführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt eine Sondersitzung einzuberufen, bei der Vertreter der drei Vollsortimenter-Betreiber in unserer Region EDEKA, REWE und das Allgäuer Familienunternehmen FENEBERG ihre Überlegungen für einen möglichen Standort in Haimhausen vorstellen sollten, einschließlich Aussagen zu ihrer grundsätzlichen Bereitschaft auf besondere Wünsche wie (ansprechende) Gebäudegestaltung oder Führung von Regionalprodukten einzugehen.

Als Termin für die Sondersitzung wird Samstag, 12. Januar 2019 festgelegt.
Ziel der Sitzung ist es auch, festzulegen mit welchem Betreiber die Gemeinde ggf. in die weiteren Detailverhandlungen geht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung wird beauftragt zu klären, ob die in der Gemeinderats-Sitzung vom 27.09.2018 diskutierte Standort-Alternative zwischen den Ortsteilen Haimhausen und Ottershausen an der St 2339 Nähe Klarlbach insbesondere aufgrund Größe und Verkehrsanbindung grundsätzlich für die Ansiedlung eines Anbieters geeignet wäre.

Abstimmung erfolgt wg. persönlicher Beteiligung ohne GRM Müller.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Verwaltung wird bezüglich der Standort-Alternative am Kramer Kreuz, die von allen Marktbetreibern bei den bisher erfolgten Sondierungsgesprächen präferiert wurde, und bzgl. des (in Beschluss Nr. 3 genannten) Klarlbachgrundstückes beauftragt von Fachleuten gutachterliche Aussagen bezüglich Verkehrsanbindung und Emissionsschutz einzuholen.

Abstimmung erfolgt wg. persönlicher Beteiligung ohne GRM Müller.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 5

Sollte sich im weiteren Prüfungsverfahren die Standort-Alternative am Kramer Kreuz bestätigen, sieht der Gemeinderat aufgrund der Tragweite dieser Entscheidung für die Ortsgestaltung (= dominantes Marktgebäude direkt im Eingangsbereich von Haimhausen) es für erforderlich an, die endgültige Entscheidung über die Marktansiedlung in diesem Bereich mittels eines Bürgerentscheids entsprechend Art. 18 a GO herbei zu führen.
Dieser Bürgerentscheid könnte bzw. sollte am 26.05.2019, zeitgleich mit der Europaparlaments-Wahl erfolgen. Damit wäre auch eine gute Wahlbeteiligung erzielbar bzw. repräsentative Bürgermeinung erhaltbar.
Die Verwaltung wird beauftragt, schon mal die rechtliche Vorprüfung für die mögliche Durchführung eines solchen Bürgerentscheids einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Datenstand vom 03.12.2018 08:51 Uhr