Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer vom 20.12.2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Industrie- und Handelskammer gibt folgende Stellungnahme ab:
„mit der Ausweisung des Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO für Wohnzwecke sowie einer Gemeinbedarfsfläche für soziale Zwecke besteht Einverständnis.
Rein vorsorglich weisen wir trotzdem weiterhin darauf hin, dass es zu keinen Einschränkungen für die im Umfeld des Plangebiets ansässigen Gewerbebetriebe kommen darf.
Weitere Anregungen oder Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Nördlich der Valleystraße“ sind nicht vorzubringen.“
Abwägung:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die neue schalltechnische Untersuchung des Ing.Büros Kottermair vom 17.11.2023 kommt zu dem Ergebnis, dass der Aufstellung des Bebauungsplanes keine immissionsschutzfachlichen Belange entgegenstehen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu eigen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.01.2025 10:18 Uhr