Antrag auf Genehmigung nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zum Windpark Haimhausen-Röhrmoos "Abstandsflächenübernahme"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung vom 27.07.2023 hat der Gemeinderat unter TOP 3 dem Antrag auf Vorbescheid nach dem BImSchG zur Errichtung eines Windparks (mit vier Windenergieanlagen -WEA) in Haimhausen-Röhrmoos sein Einvernehmen erteilt. Ein Vorbescheid ist Seitens des Landratsamtes Dachau noch nicht ergangen. Am 08.02.2024 wurde die Gemeinde Haimhausen vom Landratsamt Dachau am Verfahren zur Genehmigung des Windparks nach dem BImSchG beteiligt. Seitens der Gemeinde Haimhausen wurden am 05.03.2024 Unterlagen nachgefordert. Am 08.04.2024 sind in der Gemeinde Unterlagen zur Übernahme von Abstandsflächen, die auf gemeindliche Grundstücke fallen, eingegangen.
Abstandsflächen müssen grundsätzlich auf dem Vorhabengrundstück selbst liegen (Art. 6 Abs. 2 Satz Bayerische Bauordnung - BayBO). Auf Nachbargrundstücke dürfen sich Abstandsflächen u.a. erstrecken, wenn der Nachbar gegenüber der Bauaufsichtsbehörde schriftlich zustimmt (Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO). Dies bedeutet, dass die übernommenen Abstandsflächen von Bebauung freigehalten werden müssen und sich mit keiner weiteren Abstandsfläche überdecken dürfen (Art. 6 Abs. 2 Satz 4 BayBO). Dies kann dazu führen, dass das Nachbargrundstück nicht mehr so bebaut werden kann, wie das ohne Abstandsflächenübernahme möglich gewesen wäre.
Die Tiefe der Abstandsfläche berechnet sich für die WEA 1, 2 und 3, die im Gemeindegebiet Haimhausen errichtet werden sollen, nach der Satzung der Gemeinde Haimhausen über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe vom 14.01.2021 (Abstandsflächensatzung).
Nach den vorgelegten Unterlagen kommen Abstandsflächen der WEA 1, 2 und 3 u.a. auf Grundstücken der Gemeinde Haimhausen zum liegen. Bei den Grundstücken handelt es sich um Feld- und Waldwege sowie um ein Waldgrundstück. Eine Bebauung der Grundstücke wird daher nicht erfolgen und die Abstandsflächen können übernommen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der durch die geplanten Windenergieanlagen 1, 2 und 3 auf die FlNrn. 49, 357, 399, 402, 1065, 1190/2,1199 und 1202 jeweils der Gemarkung Amperpettenbach, wie in den Unterlagen vom 19.03.2024dargestellt, fallenden Abstandsflächen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2
Datenstand vom 29.01.2025 10:38 Uhr