Friedhof: Erlass der Benutzungssatzung zum 01.02.2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2025 ö 3

Sachverhalt

Der kommunale Prüfungsverband hat unter Punkt 4.2 Tz 2 die Gemeinde beauftragt, die Benutzungssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen zu überarbeiten. Insbesondere ist die Zulassung von Gewerbetreibenden am Friedhof den Vorgaben der Richtlinie 2006/123/EG vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt anzupassen. Die Zulassungspflicht betrifft ausschließlich Bestattungsdienstleister, in der jetzigen Formulierung sind jedoch alle anderen Gewerbetreibenden wie z.B. Gärtner nicht von der Zulassungspflicht ausgenommen. Dies wurde umgesetzt und für z.B. Steinmetze die Vorgabe, nach welcher Vorschrift gearbeitet werden soll, eingefügt.

Der formulierte Benutzungszwang für das gemeindliche Leichenhaus ist ebenfalls anzupassen, da dieser nur für die Sicherstellung der Überwachungsaufgaben nach Art. 14 Abs. 1 BestG erforderlich ist und nur 24 Stunden vor der Bestattung eine Leichenhaus-Pflicht in der Satzung angeordnet werden darf. Auch dies wurde so umgesetzt. Keine Verpflichtung zur Nutzung des Leichenhauses würde die Gebühren zur Leichenhausnutzung in horrende Höhen zu treiben.

Zu den vom Prüfungsverband geforderten Änderungen wurde noch das Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit (wie in der Mustersatzung) mit aufgenommen.
 
Im Zuge dieser Änderungen wurde die Benutzungssatzung der allgemeinen Mustersatzung – Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Benutzungssatzung) angepasst. Dies hat auch Sortierungsänderungen zur Folge, in der Reihenfolge: Friedhof allgemein, Grab, Bestattung. Manche Formulierungen sind der moderneren Zeit angepasst. Aufgenommen wurde auch, dass kein Müll, der kein Friedhofsmüll ist, in die Container verbracht werden darf. In der Vergangenheit wurde der Grüngutcontainer für Fallobst und Laub aus privaten Gärten missbraucht. 

Sachliche Änderungen außer den vom Prüfungsverband geforderten und o.g. sind nicht eingepflegt.

Die Satzung wurde dem Sozial- Kultur- und Bildungsausschuss in der Sitzung vom 20.11.2024 zur Vorberatung vorgelegt. Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, dem Satzungserlass zuzustimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der vorgelegten Benutzungssatzung für den Friedhof zum 01.02.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.04.2025 11:40 Uhr