Datum: 21.11.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal MZG
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:24 Uhr bis 20:07 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Bolzplatz- und Dorfgemeinschaftshaus Ottershausen"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.11.2024
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.06.2023 die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für den Bereich „Bolzplatz und Dorfgemeinschaftshaus Ottershausen“ beschlossen. Der hierzu vom Planungsverband erarbeitete Vorentwurf wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16.11.2023 vorgestellt.
Die Verwaltung und das Planungsbüro wurden daraufhin mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen wurden dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (BPU) am 12.11.2024 zur Vorberatung mit entsprechenden Beschlussempfehlungen für den Gemeinderat vorgelegt.
In der Anlage zu diesem TOP befindet sich das Beschlussverzeichnis zur BPU-Sitzung vom 12.11.2024. Sofern hiermit Einverständnis besteht, wird um Bestätigung der Beschlussempfehlungen sowie um Billigung des FNP-Entwurfes gebeten. Anschließend wird gebeten, die Verwaltung mit der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beauftragen.
Dokumente
Download GR 24.11.21 Anlage ö Beschlussverzeichnis TOP 2 BPU.pdf
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1.1. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.11.2024
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ö
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1.1 |
Sachverhalt
In der Sitzung des BPU vom 12.11.2024 wurden die Äußerungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorberaten und jeweils Beschlussempfehlungen für den Gemeinderat ausgesprochen. Bereits mit Versendung der Sitzungsunterlagen zur BPU-Sitzung wurden die Sachverhalte mit Beschlussempfehlungen übermittelt. Das Beschlussverzeichnis aus der Sitzung des BPU vom 21.11.2024 wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben (s. Anlage zu TOP 1 dieser GR-Sitzung).
Beschluss
Der Gemeinderat bestätigt die Entscheidungen des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 12.11.2024 zu TOP 2.1, 2.1.1, 2.1.2, 2.1.3, 2.1.4, 2.1.5 und 2.1.6.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
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1.2. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.11.2024
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ö
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1.2 |
Sachverhalt
In der Sitzung des BPU am 12.11.2024 wurden die Äußerungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB vorberaten und jeweils Beschlussempfehlungen für den Gemeinderat ausgesprochen. Bereits mit Versendung der Sitzungsunterlagen zur BPU-Sitzung wurden die Sachverhalte mit Beschlussempfehlungen übermittelt. Das Beschlussverzeichnis aus der Sitzung des BPU vom 21.11.2024 wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben (s. Anlage zu TOP 1 dieser GR-Sitzung)
Beschluss
Der Gemeinderat bestätigt die Entscheidungen des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 12.11.2024 zu TOP 2.2.1, 2.2.2 und 2.2.3.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
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1.3. Billigungsbeschluss, Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.11.2024
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1.3 |
Sachverhalt
In der Sitzung des BPU vom 12.11.2024 wurde der Entwurf zur 18. Änderung des FNP vorberaten und eine Beschlussempfehlung für den Gemeinderat ausgesprochen.
Bereits mit Versendung der Sitzungsunterlagen zur BPU-Sitzung wurde der Sachverhalt mit Beschlussempfehlung übermittelt. Das Beschlussverzeichnis aus der Sitzung des BPU vom 21.11.2024 wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben (s. Anlage zu TOP 1 dieser GR-Sitzung).
Das Gremium wird gebeten, den Entwurf der 18. Änderung des FNP zu billigen und die Verwaltung mit der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beauftragen. Der Entwurf der 18. Änderung i. d. F. vom 21.11.2024 mit Begründung und Umweltbericht liegt als Anlage bei.
Beschluss
Der Gemeinderat bestätigt die Beschlüsse des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 12.11.2024 zu TOP 2.3 und billigt den Entwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes i. d. F. vom 21.11.2024. Die Verwaltung und das Planungsbüro werden mit der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
Dokumente
Download GR 24.11.21 ö Anlage FNP Begründung.pdf
Download GR 24.11.21 ö Anlage FNP Umweltbericht.pdf
Download GR 24.11.21ö Anlage FNP Planzeichnung.pdf
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2. Bebauungsplan "Bolzplatz- und Dorfgemeinschaftshaus Ottershausen"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.11.2024
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ö
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2 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.06.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bolzplatz und Dorfgemeinschaftshaus Ottershausen“ beschlossen. Der hierzu vom Planungsverband erarbeitete Vorentwurf wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16.11.2023 vorgestellt. Die Verwaltung und das Planungsbüro wurden daraufhin mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen wurden dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (BPU) am12.11.2024 zur Vorberatung mit entsprechenden Beschlussempfehlungen für den Gemeinderat vorgelegt. In der Anlage zu diesem TOP befindet sich das Beschlussverzeichnis zur BPU-Sitzung vom 12.11.2024.
Sofern hiermit Einverständnis besteht, wird um Bestätigung der Beschlussempfehlungen sowie um Billigung des Bebauungsplan-Entwurfes gebeten. Anschließend wird gebeten, die Verwaltung mit der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beauftragen.
Dokumente
Download GR 24.11.21 Anlage ö Beschlussverzeichnis TOP 3 BPU.pdf
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2.1. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.11.2024
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ö
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2.1 |
Sachverhalt
In der Sitzung des BPU vom 12.11.2024 wurden die Äußerungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorberaten und jeweils Beschlussempfehlungen für den Gemeinderat ausgesprochen. Bereits mit Versendung der Sitzungsunterlagen zur BPU-Sitzung wurden die Sachverhalte mit Beschlussempfehlungen übermittelt. Das Beschlussverzeichnis aus der Sitzung des BPU vom 21.11.2024 wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben (s. Anlage zu TOP 2 dieser GR-Sitzung)
Bei der Überprüfung der Abwägung und Beschlussempfehlung zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes ergibt sich aus Sicht der Verwaltung und des Planungsverbandes noch Änderungsbedarf. Der Gemeinderat wird gebeten, die neuerliche Abwägung und den aktuellen Beschlussvorschlag zu bestätigen. In der Anlage 1 wurde der Beschlussbuchauszug aus der BPU zu TOP 3.1.13 und in Anlage 2 der Sachverhalt mit der vorgeschlagenen überarbeiteten Abwägung und neuen Beschlussempfehlung für den Gemeinderat beigefügt.
Beschluss 1
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München zur Kenntnis und macht sich die Abwägung entsprechend der Anlage 2 zum Sachverhalt zu eigen. Die Hinweise bezüglich Gebäudetechnik werden entsprechend der Empfehlung des Wasserwirtschaftsamtes ergänzt und die Begründung zum Hochwasserschutz angepasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
Beschluss 2
Der Gemeinderat bestätigt die Entscheidungen des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 12.11.2024 zu TOP 3.1 und 3.1.1 – 3.1.12 und 3.1.14.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
Dokumente
Download GR 24.11.21 ö Anlage 1 überholter Beschlussbuchauszug.pdf
Download GR 24.11.21 ö Anlage 2 neue Beschlussempfehlung.pdf
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2.2. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.11.2024
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ö
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2.2 |
Sachverhalt
In der Sitzung des BPU am 12.11.2024 wurden die Äußerungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB vorberaten und jeweils Beschlussempfehlungen für den Gemeinderat ausgesprochen. Bereits mit Versendung der Sitzungsunterlagen zur BPU-Sitzung wurden die Sachverhalte mit Beschlussempfehlungen übermittelt. Das Beschlussverzeichnis aus der Sitzung des BPU vom 21.11.2024 wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben (s. Anlage zu TOP 2 dieser GR-Sitzung).
Beschluss
Der Gemeinderat bestätigt die Entscheidungen des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 12.11.2024 zu TOP 3.2.1, 3.2.2 und 3.2.3.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
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2.3. Billigungsbeschluss, Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.11.2024
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ö
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2.3 |
Sachverhalt
In der Sitzung des BPU vom 12.11.2024 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes „Bolzplatz und Dorfgemeinschaftshaus Ottershausen“ vorberaten und eine Beschlussempfehlung für den Gemeinderat ausgesprochen. Bereits mit Versendung der Sitzungsunterlagen zur BPU-Sitzung wurde der Sachverhalt mit Beschlussempfehlung übermittelt. Das Beschlussverzeichnis aus der Sitzung des BPU vom 21.11.2024 wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben (s. Anlage zu TOP 3 dieser GR-Sitzung). Das Gremium wird gebeten, den Entwurf zu billigen und die Verwaltung mit der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beauftragen. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Bolzplatz und Dorfgemeinschaftshaus Ottershausen“ i. d. F. vom 21.11.2024 mit Begründung und Umweltbericht liegt als Anlage bei.
Beschluss
Der Gemeinderat bestätigt die Beschlüsse des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 12.11.2024 zu TOP 3.3 und billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Bolzplatz und Dorfgemeinschaftshaus Ottershausen“ i. d. F. vom 21.11.2024. Die Verwaltung und das Planungsbüro werden mit der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
Dokumente
Download GR 24.11.21 ö Anlage BP Begründung.pdf
Download GR 24.11.21 ö Anlage BP Planzeichnung.pdf
Download GR 24.11.21 ö Anlage BP Umweltbericht.pdf
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3. Freiwillige Beteiligung an den Schülerbeförderungskosten (Grundschüler)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.11.2024
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ö
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3 |
Sachverhalt
Die Schülerbeförderung ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung bzw. Kostenerstattung besteht nur für bestimmte Schülergruppen, grundsätzlich haben die Erziehungsberechtigten die Kosten zu tragen. Die Übernahme der Schülerbeförderungskosten unterliegt verschiedenen Voraussetzungen (siehe beiliegendes Merkblatt des Landratsamtes Dachau).
Der Beförderungsanspruch gilt für folgende Wegstrecken (Wohnort zur Schule):
- Jahrgangsstufen 1 bis einschließlich 4 (Grundschüler): Die Wegestrecke ist länger als 2 km.
- Jahrgangsstufen 5 bis einschließlich 9 (Mittelschüler): Die Wegestrecke ist länger als 3 km.
Es wird immer der kürzeste zumutbare Schulweg gerechnet. Wenn der Schulweg kürzer als diese Entfernung ist, besteht kein Anspruch auf Schülerbeförderung. Ausnahme: Besondere Gefährlichkeit des Schulweges wird durch die Polizeiinspektion festgestellt. Die Ausnahmesituation wurde in der Gemeinde Haimhausen bislang nicht festgestellt. Die Antragsstellung für die Übernahme der Schülerbeförderungskosten sowie der Kostenerstattung erfolgt beim Landratsamt Dachau. Es gibt die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis den Schülern die keine Schulwegfreiheit genießen, eine prozentuale Kostenbeteiligung am 365 -Euro-Ticket zur Verfügung zu stellen. Der Schulverband erklärt sich bereit eine prozentuale Förderung in Höhe von 40 % auf das durch die Eltern erworbene 365-Euro-Ticket des MVV zu gewähren. Dies geschieht durch formlosen Antrag gegen Nachweis des Kaufes. Die variierenden Schülerzahlen der Mittelschüler werden auf ca. 10 Schüler pro Jahr geschätzt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass sich die Gemeinde Haimhausen ab 01.01.2025 an den Kosten der Schülerbeförderung in Höhe von 40 % des derzeitigen 365 €-Tickets freiwillig auf Antrag beteiligen wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Beschaffung eines Trockenschrankes für die Einsatzkleidung der Feuerwehr Haimhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.11.2024
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ö
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4 |
Sachverhalt
Aufgrund der sich häufenden Unwetterereignisse und der damit einhergehenden Unwettereinsätze für unsere Freiwilligen Feuerwehren ist das schnelle Trocknen der Einsatzkleidung von zunehmender Bedeutung. Ein möglicher Brandeinsatz in kurzen zeitlichen Abstand zu einem vorherigen Unwettereinsatz kann zum Problem werden. Die Bekämpfung eines Brandes im Innenangriff ist mit nasser Einsatzkleidung nicht möglich bzw. führt zu einer erheblichen Gefährdung des Feuerwehrdienstleistenden, da dies zu einer Verbrühung durch das verdunstende Wasser (Nässe) führen kann.
Die Feuerwehr Haimhausen erwägt deshalb die Beschaffung eines Trockenschrankes für deren Einsatzkleidung. Dieser Trockenschrank funktioniert ähnlich wie ein Wäschetrockner, nur ohne Trommel. Für die Beschaffung wurde ein Angebot der Firma xxx eingeholt. Die Kosten für den Trockenschrank für Einsatzkleidung belaufen sich auf 13.513,00 € netto inklusive Zubehör.
Beschluss
Die Verwaltung wird mit der Beschaffung des Trockenschrankes der Firma xxx zu einem Preis von 16.080,47 € brutto zur künftigen Trocknung der Einsatzkleidung der Feuerwehr Haimhausen beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. Erlass der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.11.2024
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ö
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5 |
Sachverhalt
Am 06.06.2024 hat der Gemeinderat die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan 2024 beschlossen. Die Haushaltssatzung 2024 enthielt keine nach Art. 67 Abs. 4, 71 Abs. 2 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die rechtsaufsichtliche Würdigung durch das Landratsamt Dachau wurde am 20.06.2024 erteilt. Aufgrund von teilweise erheblichen Abweichungen wird der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung notwendig. Bei den Veränderungen im Verwaltungshaushalt handelt es sich hauptsächlich um Anpassungen, insbesondere durch die erhöhten Ausgaben im Gebäudeunterhalt und bei den Energiekosten, aber auch aufgrund der erfreulichen Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.
Im Vermögenshaushalt müssen einige Einnahmen aufgrund von Verzögerungen im Verkauf der Grundstücke im Baugebiet „Am Amperberg“ verschoben werden. Die eigentlich für 2024 geplanten Tilgungen der Zwischenfinanzierungsdarlehen verschieben sich dadurch ebenfalls auf das kommende Haushaltsjahr 2025 und aufgrund der derzeit ausbleibenden Einnahmen wird eine erneute Kreditaufnahme notwendig.
Die Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt erhöhen sich aufgrund eines möglichen Grunderwerbs von 0 € auf 2.350.000 €.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird von 3.126.500 Euro auf 3.177.500 Euro erhöht.
Auf den angefügten Vorbericht wird verwiesen. Hierin sind alle Veränderungen aufgelistet.
Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:
Das Gesamtvolumen des Haushalts 2024 verändert sich von 43.237.000 € auf
33.959.500 €. Die Änderungen verteilen sich wie folgt:
im Verwaltungshaushalt
von bisher 18.759.500 €
erhöht um 309.500 €
auf nunmehr 19.069.000 €
und im Vermögenshaushalt
von bisher 24.477.500 €
vermindert um 9.587.000 €
Beschluss
Die vorgelegte Nachtragshaushaltssatzung samt ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 wird erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Dokumente
Download GR 24.11.21 ö TOP 5 Nachtragshaushaushalt Nachtragshaushalt 2024 Gemeinde Haimhausen.pdf
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6. Erlass der Hebesatzsatzung 2025 aufgrund der Grundsteuerreform
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.11.2024
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ö
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6 |
Sachverhalt
Die Grundsteuer wurde reformiert. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahlerinnen und -zahler ungleich behandelt werden. Deshalb gilt: Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten, ab 2025 berechnet sie sich dann nach den neuen Berechnungsgrundlagen, den Äquivalenzbeträgen oder den Grundsteuerwerten. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer allein aufgrund steigender Immobilienpreise automatisch steigt.
Die neuen Berechnungsgrundlagen werden von den Finanzämtern ermittelt. Die Städte und Gemeinden berechnen die Grundsteuer auf dieser Grundlage anhand des jeweiligen eigenen Hebesatzes und bestimmen damit die Höhe der Steuer ab dem 1. Januar 2025. Die „neue“ Grundsteuer ist also erstmalig ab 2025 zu zahlen.
Es wurde durch die Steuerabteilung zahlreiche Überprüfungen der Datensätze durchgeführt. Diese haben gezeigt, dass viele Erklärungen fehlerhaft sind und möglicherweise im Nachhinein durch die Finanzverwaltung korrigiert werden müssen. Die Gemeinde ist an die Grundlagenbescheide gebunden, und Änderungen können nur beim Finanzamt beantragt werden. Aufgrund der großen Anzahl der durch das Finanzamt zu überprüfenden Objekten ist jedoch davon auszugehen, dass diese Änderungen nicht rechtzeitig vor Bekanntgabe und Fälligkeit der neuen Grundsteuerbescheide umgesetzt werden. Durch die Verwaltung wurden mehrere Fälle herausgefiltert, bei denen auffällige Fehler vorliegen. In diesen Fällen wurden die Steuerpflichtigen vorsorglich darauf aufmerksam gemacht, eine Änderung beim Finanzamt zu beantragen.
Es ist zu erwarten, dass nach dem Versand der endgültigen Grundsteuerbescheide zahlreiche Änderungsanträge eingehen werden. Diese Änderungen könnten die aktuellen Zahlen nochmals stark beeinflussen, weshalb eine sichere und präzise Berechnung des Hebesatzes derzeit nur schwer und ungenau möglich ist.
Aus diesem Grund wird empfohlen, den Hebesatz für die Grundsteuer A und Grundsteuer B auf 420 zu belassen. Nach Vorlage weiterer Datensätze und möglicher Korrekturen ist eine weitere Anpassung jederzeit möglich.
Beschluss 1
Die Hebesätze der Grundsteuer A und B werden auf 420 v. H. belassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird auf 340 v. H. belassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 3
Die in der Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze wird mit Wirkung zum 01.01.2025 erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Dokumente
Download GR_Rundschreiben_25_2024_Aktuelle_Informationen_zur_Grundsteuerreform.pdf
Download GR_Rundschreiben_43_2024_Auswirkungen_der_Grundsteuerreform_auf_den_kommunalen_Finanzausgleich.pdf
Download GR_Schreiben_160724_Auswirkungen_der_Grundsteuerreform_auf_den_kommunalen_Finanzausgleich_Übergangsregelung.pdf
Download Hebesteuersatzung 2025.pdf
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7. Bekanntgabe der vorläufigen Jahresrechnung 2023 sowie Beauftragung des RPA zur Prüfung der Jahresrechnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.11.2024
|
ö
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7 |
Sachverhalt
Die vorläufige Jahresrechnung 2023 wird dem Gemeinderat vorgelegt. Die vorläufigen Zahlen liegen dem Sachverhalt bei und gelten somit gemäß Art. 102 Abs. 2 GO als bekanntgegeben.
Vorläufiges Rechnungsergebnis 2023:
VwHH
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VmHH
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Rechnungsergebnis
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- 1.563.855,74 €
|
+ 1.605.284,59 €
|
+ 41.428,85 €
|
Es wurden Haushaltsausgabereste in Höhe von 6.232.662,54 € und Haushaltseinnahmereste in Höhe von 5.737.000,00 € gebildet. Die Auflistung über die gebildeten Haushaltsreste ist als Anlage beigefügt.
Demnach ergeben sich voraussichtlich folgende Zuführungen und Entnahmen:
- Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt in Höhe von voraussichtlich 1.563.855,74 € (Planansatz 0 €)
- Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt 0 €
(Planansatz 253.500,00 €)
- Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von voraussichtlich 41.428,85 € (Planansatz 0 €)
Der Stand der Rücklage wird sich demnach voraussichtlich auf 472.652,55 € erhöhen. Die Mindestrücklage 2023 beträgt 139.659,33 € und ist somit eingehalten.
Weitere Informationen:
Derzeit werden bei der Gemeinde rd. 1.300 Haushaltsstellen bewirtschaftet.
|
Planansatz
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Ergebnis
|
Abweichung
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Verwaltungshaushalt
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Einnahmen
|
16.198.000 €
|
15.223.668 €
|
-974.332 €
|
Ausgaben
|
16.198.000 €
|
16.787.524 €
|
+589.524 €
|
Vermögenshaushalt
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Einnahmen
|
14.417.500 €
|
13.219.591 €
|
-1.197.909 €
|
Ausgaben
|
14.417.500 €
|
11.614.306 €
|
-2.803.194 €
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Verwaltungshaushalt:
Zu den wesentlichsten Ausgaben im Jahr 2023 gehören:
- Personalausgaben 5.386.049,27 €
- Kreisumlage 3.958.306,11 €
- Zuschüsse nach BayKiBiG 1.342.752,42 € + Defizitübernahme 8.588,39 €
- Umlage an den Schulverband 861.466,19 € (Grundschule 519.970,33 €, Mittelschule 231.414,92 €, OGTS 135.240,78 €)
- Gewerbesteuerumlage 246.603,00 €
Zu den wesentlichsten Einnahmen im Jahr 2023 gehören:
- Einkommensteuer und Einkommensteuerersatz 6.117.305,00 €
- Gewerbesteuer 1.932.401,44 €
- Staatl. Anteil nach BayKiBiG 1.655.258,53 €
- Benutzungsgebühren Kanal 854.172,88 €
- Grundsteuer A und B 638.713,62 €
- Schlüsselzuweisungen 218.080,00 €
- Gebühren MiBe, KiHa, KiKr 826.252,27 €
- Grunderwerbsteuer 90.592,52 €
- Umsatzsteuerbeteiligung 165.616,00 €
- Allg. Finanzzuweisungen 105.620,28 €
Vermögenshaushalt:
Zu den wesentlichsten Ausgaben im Jahr 2023 gehören:
- Beschaffung Feuerwehrfahrzeug HLF 20: 705.611,91 €
- Ringschluss Hauptwasserleitung Birkenweg/Moosachstraße: 89.377,18 €
- Investitionszuweisung Schulverband 564.488,28 € (Grundschule 504.151,24 €, Mittelschule 60.337,04 €)
- Möbel für Kinderhausen Pfarrstr.: 19.822,10 €
- Möbel für Kinderhausen Prof.-Schinnerer-Str.: 30.116,41 €
- Umbau Kinderhausen Prof.-Schinnerer-Str. + Errichtung Holzhäuser: 128.511,05 €
- Erneuerung Rechenanlage Klärwerk + Messeinrichtungen: 118.287,23 €
- Belüfter für Belebungsbecken Klärwerk: 33.656,47 €
- Beschaffung von Digitalen Fahrgastinformationsanzeigen: 19.358,44 €
- Geschosswohnungsbau 686.655,02 €
- Nebenkosten Grunderwerb: 56.407,54 €
- Tilgungsleistungen 2.953.491,00 €
- Bildung der Haushaltsreste in Höhe von 6.232.662,54 € (siehe Anlage)
Zu den wesentlichsten Einnahmen im Jahr 2023 gehören:
- Förderung Digitalpakt Schule: 71.915,02 €
- Herstellungsbeiträge Kanal: 65.605,61 €
- Förderung Digitale Fahrgastinformationsanzeiger: 12.758,08 €
- Verkauf Grundstücke BG Birkenweg Süd: 470.653,14 €
- Investitionspauschale 110.000 €
- Kreditaufnahme 6.700.000 €
- Bildung der Haushaltsreste in Höhe von 5.737.000,00 € (siehe Anlage)
Voraussichtliche überplanmäßige Ausgaben zur Genehmigung:
Deckungskreis 1 (Personalkosten), Überschreitung: 558.034,39 €
Begründung: Die Überschreitungen der Ansätze bei den Personalkosten betreffen hauptsächlich die Bereiche Hauptamt (ca. 78.000 €), Finanzverwaltung (ca. 23.000 €), Kinderhausen Pfarrstr. (ca. 47.000 €), Prof.-Schinnerer-Str. (ca. 407.000 €) und Bauhof (ca. 144.000 €). Hingegen wurden in anderen Bereichen die Ansätze nicht ausgeschöpft, wodurch es im Ergebnis zu einer Überschreitung der Personalkosten von rund 558.000 € kam.
Die Gründe hierfür sind zum einen die Übernahme des BRK Kindergartens, hier wurde die Übernahme der Mitarbeiter nicht in voller Höhe berücksichtigt. Zum anderen ist der AKDB bei der Abrechnung des Dezember-Gehalts für die Mitarbeiter des Bauhofs ein Fehler unterlaufen, wodurch eine zu hohe Sollstellung verbucht wurde. Dies hat sich im Januar 2024 wieder ausgeglichen.
Deckungskreis 2 (Planungskosten, Bebauungspläne), Überschreitung 23.691,68 €
Begründung: Die Überschreitung der Ansätze im Bereich der Planungskosten für Bebauungspläne lag am Verfahren „Nördlich der Valleystraße“. Hier musste aufgrund eines obergerichtlichen Urteils ein weiteres Verfahren und zusätzlich noch die FNP-Änderung durchgeführt werden. Dies war so nicht geplant und führte zur Kostensteigerung.
Deckungskreis 6 (betriebliche Aufwendungen), Überschreitung 74.470,32 €
Begründung: Die Überschreitungen der Ansätze lag hauptsächlich an der höheren Miete für das Mehrzweckgebäude Hauptstraße 17 (27.493,76 €), den zu niedrig eingeplanten Reinigungskosten für Kinderhausen Pfarrstraße (73.500 €), den zu niedrig eingeplanten Reinigungskosten für Kinderhausen Prof.-Schinnerer-Str. (27.000 €) sowie den erhöhten Ausgaben bei der Gebäude- und Grundstücksunterhaltung an diversen Liegenschaften der Gemeinde Haimhausen. Gleichzeitig konnten aber in anderen Bereichen Einsparungen gemacht werden, wodurch es in Summe zu einer Überschreitung des Deckungskreises in Höhe von rund 74.500 € kam.
Deckungskreis 8 (Zinsausgaben), Überschreitung 83.456,28 €
Begründung: Die Überschreitung der Zinsausgaben lag an den benötigten Darlehen für die Zwischenfinanzierung von Investitionen.
Deckungskreis 56 (Aufwendungen für Bedienstete), Überschreitung 16.437,64 €
Begründung: Die Überschreitungen der Ansätze für die Aufwendungen für Bedienstete lag zum einen an erhöhten Fortbildungskosten für die Mitarbeiter der Verwaltung, für die freiwilligen Feuerwehrdienstleistenden und den Mitarbeitern des gemeindlichen Bauhofs. Ebenso musste mehr Geld in die Ersatzbeschaffung von neuer Schutzkleidung der Feuerwehr investiert werden.
Deckungskreis 74 (Personalkostenzuschüsse), Überschreitung 173.273,54 €
Begründung: Die Überschreitung des Ansatzes bei den Personalkostenzuschüssen nach dem BayKiBiG an die Kindertageseinrichtungen in fremder Trägerschaft liegen hauptsächlich daran, dass zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung die Entwicklung des Basiswertes sowie das Buchungsverhalten der Eltern nicht vorhergesehen werden können. Aufgrund dieser Faktoren können die Ansätze lediglich geschätzt werden.
Deckungskreis 8801 (Bebauter Grundbesitz – Hochbaumaßnahmen), Überschreitung 56.655,02 €
Begründung: Abschlagszahlungen an das KUL für die Errichtung des Geschosswohnungsbaus.
Die Überplanmäßigen Ausgaben ab 5.000 € müssen dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt werden. Mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 103 Abs. 4 GO kann begonnen werden. Soweit aus der Mitte des Gemeinderats der Wunsch nach Prüfung eines speziellen Einnahme- bzw. Ausgabenbereichs besteht, kann der Rechnungsprüfungsausschuss damit beauftragt werden. Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung (und ggf. Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten) hat der Gemeinderat noch die Aufgabe die endgültige Jahresrechnung 2023 festzustellen sowie über die Entlastung zu beschließen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Bekanntgabe der vorläufigen Jahresrechnung 2023 zur Kenntnis und beauftragt den RPA mit der Prüfung der Jahresrechnung 2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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8. Behandlung der gemeindlichen Stellungnahme zum Vorabentwurf zur Regionalplanfortschreibung Windenergie
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.11.2024
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ö
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8 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 18.04.2024, TOP 1, wurde der Vorabentwurf zur Regionalplanfortschreibung Windenergie beraten und eine entsprechende Stellungnahme beschlossen.
Diese wurde im Folgezeitraum seitens des Regionalen Planungsverbands behandelt und abgewogen. Aufgrund der gemeindlichen Stellungnahme wird der Entwurf geändert und der gemeindlichen Forderung wesentlich entsprochen.
Im nächsten Schritt wird nun der Fortschreibungsentwurf erarbeitet, zu dem anschließend ein förmliches Anhörungsverfahren stattfindet.
Über den Fortgang wird berichtet.
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9. Information zur Verlegung des Umspannwerks in Unterschleißheim, Anpassung der Leitungsanbindung und damit verbundene Maßnahmen im Haimhauser Gemeindegebiet
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.11.2024
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ö
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|
9 |
Sachverhalt
Bereits seit längerem laufen die Planungen zur Verlegung des Umspannwerks in der Stadt Unterschleißheim. Nun konkretisiert sich das Projekt schrittweise. Die Bayernwerk Netz GmbH plant die Verlegung des bisherigen Umspannwerks auf ein Gebiet nördlich der A92 im Bereich des Furtwegs. Um den Anschluss an das Stromnetz sicherzustellen, sind entsprechende Leitungsanpassungen erforderlich. Dabei ist unter anderem der Austausch eines Strommastes der Leitung J278 auf dem Gebiet der Gemeinde Haimhausen vorgesehen. Die hierfür notwendigen Baugrunduntersuchungen werden voraussichtlich ab Mitte/ Ende November beginnen.
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10. Veröffentlichung von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.11.2024
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ö
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10 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat beurteilt für die letzte nicht-öffentlichen Sitzung 17.10.2024 unter TOP 6 und 7 gefassten Beschlüsse die Gründe der Geheimhaltung für weggefallen und beschließt deshalb entspr. Art. 52 Abs. 3 GO die Veröffentlichung.
Anmerkung:
Im Anschluss an die Beschlussfassung gab der Vorsitzende Beschlüsse zur Thematik
- TOP 6 Genehmigung der angenommenen Spenden in 2023
- TOP 7 Auflösung der Gilka-Stiftung
bekannt, die auch in der Anlage der Niederschrift beigefügt sind.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 6 (Genehmigung der angenommenen Spenden in 2023) und 7 (Auflösung der Gilka-Stiftung) der letzten nichtöffentlichen Sitzung nunmehr gemäß Art. 52 Abs. 3 GO zu veröffentlichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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11. Bericht des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.11.2024
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ö
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11 |
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11.1. Kommunalwahl 2026: Formularsammlung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.11.2024
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ö
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|
11.1 |
Sachverhalt
Ab 01.12.2024 könnten die ersten Aufstellungsversammlungen für die kommenden Kommunalwahlen stattfinden. Die Verwaltung hat eine Lizenz erworben, mit der die Formularsammlung für Bürgermeisterwahl / Gemeinderatswahl im Dateiformat MS Office Word ausgedruckt werden kann. Die Lizenz können die Parteien / Wählergruppen im Wahlamt beziehen.
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11.2. Gemeindedaten 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.11.2024
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ö
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11.2 |
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11.3. Vollzug der technischen Gewässeraufsicht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.11.2024
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ö
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11.3 |
Sachverhalt
Im Rahmen der technischen Gewässeraufsicht durch das Wasserwirtschaftsamt München wurde am 22.08.2024 eine Überprüfung der Haimhauser Kläranlage durchgeführt. Bei dieser amtlichen Überwachung wurden laut Mail vom 29.10.2024 keine Mängel festgestellt.
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11.4. Vorläufiger Sitzungskalender 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.11.2024
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ö
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11.4 |
Sachverhalt
Im Anhang befindet sich der vorläufige Sitzungskalender 2025 und Gemeinderats-Weihnachtsfeier. Bitte aktualisieren Sie Ihre Kalender.
Dokumente
Download Vorläufiger Sitzungskalender 2025 Fraktion - BPU - HF -GR - SKB.pdf
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11.5. Bushaltestelle Amperpettenbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.11.2024
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ö
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11.5 |
Sachverhalt
Die Regierung von Oberbayern hat unseren Antrag auf Buswartehalle für die Haltestelle Amperpettenbach Alte Kreisstraße Mitte Oktober 2024 bewilligt. In den Herbstferien konnte die Bodenplatte bereits eingebaut werden, in der Woche darauf der Übergang zwischen Bodenplatte und Straßengrund mittels Rasengittersteinen zur Straßenentwässerung gepflastert. Die Wartehalle selbst ist bestellt und für die 8. KW 2025 avisiert.
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11.6. Gigabit-Ehrung für die Gemeinde Haimhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.11.2024
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ö
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11.6 |
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12. Wünsche und Anregungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.11.2024
|
ö
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12 |
zum Seitenanfang
12.1. Vandalismus bzw. Aufbrechen parteipolitischer Schaukästen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.11.2024
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ö
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12.1 |
zum Seitenanfang
12.2. Ausstellung des Kulturkreises Haimhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.11.2024
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ö
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12.2 |
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12.3. Haimhauser Weihnachtsmarkt am Schloss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.11.2024
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ö
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12.3 |
Datenstand vom 30.01.2025 09:32 Uhr