Wasserversorgung - Anpassung der Verbrauchsgebühren
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 05.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 17.11.2020 wurde die Wassergebühr ab dem 01.01.2021 auf 1,89 EUR netto pro cbm Wasser festgesetzt.
Turnusmäßig sind die Wasserverbrauchsgebühren der Gemeinde Hausham für den Kalkulationszeitraum 2025 – 2028 neu zu kalkulieren.
Gem. Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG soll das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähige Kosten einschließlich der Kosten für die Ermittlung und Anforderung decken (=Kostendeckungsgebot). Bei der Kalkulation sollen entstandene Kostenunterdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, ausgeglichen werden (Art. 8 Abs. 6 KAG).
Im festgelegten Nachkalkulationszeitraum (hier: 2021 – 2024) sind den Betriebs- und Unterhaltungskosten die Ausgaben der bereits bekannten Jahresrechnungen zugrunde zu legen. Bekannt sind aktuell die Jahresrechnungen 2021 bis 2023. Die hieraus resultierenden Ausgaben werden berücksichtigt. Für das Jahr 2024 wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Spitzabrechnung zu gegebener Zeit nachzuholen und in einem späteren Bemessungszeitraum gebührenmäßig zu aktivieren (vgl. Urteil BayVGH vom 25.04.1995, Az. 4 N 84.1282).
Die Kostenunterdeckungen für die Jahre 2021 bis 2023 belaufen sich auf insgesamt 482.870,55 EUR und verteilen sich wie folgt:
2021 -156.088,10 EUR
2022 -126.651,93 EUR
2023 -200.130,52 EUR
Die Kostenunterdeckung wird gleichmäßig auf den Zeitraum der Vorauskalkulation verteilt und auf die prognostizierten Ausgaben für Betriebs- und Unterhaltungskosten aufgeschlagen.
Es wird von einer jährlichen Wasserabnahmemenge in Höhe von 423.000 cbm pro Jahr ausgegangen.
Aus der in der Anlage beigefügten Kalkulation ergibt sich für die Jahre 2025 – 2028 eine Verbrauchsgebühr in Höhe von 2,51 EUR netto zzgl. 7 % MwSt. Dadurch ergibt sich eine Erhöhung von 0,62 EUR netto pro cbm Wasser.
Um dem Kostendeckungsprinzip gerecht zu werden, ist die Wasserverbrauchsgebühr ab dem 01.01.2025 auf 2,51 EUR netto festzusetzen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt:
- Der vorliegenden Gebührenkalkulation für 2025 – 2028 wird zugestimmt.
- Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) wird entsprechend geändert und beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt das Weitere zu veranlassen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt:
- Der vorliegenden Gebührenkalkulation für 2025 – 2028 wird zugestimmt.
- Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) wird entsprechend geändert und beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt das Weitere zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.12.2024 11:34 Uhr