Kindertageseinrichtungen - Anpassung der Elternbeiträge


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 15.10.2024 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Im Kindergartenjahr 2014/2015 wurden die Elternbeiträge für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen letztmalig angepasst. Daraus resultiert, dass Kostensteigerungen, die u.a. durch Inflation und Personalkostensteigerungen entstanden sind, nicht aufgefangen wurden. Im Jahr 2023 lag der Kostendeckungsgrad für durch Elternbeiträge incl. dem Beitragszuschuss nach BayKiBiG bei 11,52 %. Das Gesamtdefizit der drei gemeindlichen Kindergärten belief sich 1.007.761,10 EUR.  Die Gemeinde übernimmt neben den gesetzlichen Förderungen zusätzlich die Defizite der Kindertageseinrichtungen freier Träger gem.  der bestehenden Defizitvereinbarungen in Höhe von 218.499,77 EUR (Stand 2023). Das Gesamtdefizit für den Aufgabenbereich Kindertageseinrichtungen belief sich in 2023 auf 2.027.997,05 EUR.

Die Elternbeiträge in Hausham sind seit 2014 wie folgt festgesetzt:


Betreuungszeit in Std.
Monatsgebühr
Davon von Eltern 
zu zahlen
4
80,00 EUR
0,00 EUR
5
88,00 EUR
0,00 EUR
6
96,00 EUR
0,00 EUR
7
104,00 EUR
4,00 EUR
8
112,00 EUR
12,00 EUR
9
120,00 EUR
20,00 EUR

Die Eltern zahlen aktuell erst ab einer Betreuungszeit von 6 bis 7 Stunden ein Beitrag zur Kinderbetreuung (4,00 EUR/Monat), da Beiträge bis 100,00 EUR vollständig über den Beitragszuschuss des Freistaats abgedeckt werden.

Zusätzlich zu der Monatsgebühr werden jeweils 3,00 EUR Getränke- und Spielgeld und eine Gebühr für das Mittagessen in Höhe von 2,50 EUR pro Mahlzeit bzw. pauschal 50,00 EUR pro Monat erhoben.

Die Elternbeiträge der Gemeinde Hausham liegen 37,5 % unter dem landkreisweiten Durchschnitt der Beitragshöhen (vgl. Anlage 1 – Vergleich der Elternbeiträge auf Landkreisebene). Um sich dem landkreisweiten Durchschnitt anzupassen, müssten die Elternbeiträge um mindestens 30,00 EUR (bei einer Betreuungszeit von 4 Stunden pro Tag) angehoben werden.

Eine so deutliche Erhöhung ist politisch nicht tragbar, dennoch sollte eine schrittweise Anpassung der Elternbeiträge erfolgen, damit die weiterhin steigenden Kosten teilweise abgefedert werden können.

Die Verwaltung schlägt vor, die Elternbeiträge schrittweise in Richtung des Landkreisdurchschnitts anzuheben. Eine Erhöhung könnte bspw. wie folgt gestaffelt sein:








Ab 01.01.2025:


 
Ab   01.01.2026:

Ab 01.01.2027:

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der monatlichen Elternbeiträge für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hausham gemäß obenstehender Tabelle. Dabei handelt es sich um die Gebührenhöhe für das erste Kind. Für jedes weitere Kind einer Familie ermäßigt sich zu zahlende Gebühr analog der bisherigen Regelung um 20 Prozent der Gebühr des Erstkindes. Die Gebühr wird jeweils auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der monatlichen Elternbeiträge für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hausham gemäß obenstehender Tabelle. Dabei handelt es sich um die Gebührenhöhe für das erste Kind. Für jedes weitere Kind einer Familie ermäßigt sich zu zahlende Gebühr analog der bisherigen Regelung um 20 Prozent der Gebühr des Erstkindes. Die Gebühr wird jeweils auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.12.2024 11:34 Uhr