Antrag auf Dachsanierung und in diesem Zuge Aufstockung von 2 Wohneinheiten für Dachgeschossausbau; Grundstück: Flur-Nr. 786/9, 786/10, jeweils Gem. Hausham, Rainer Straße 22 Bauherr: Wiesböck Anja und Markus


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.06.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Antragsteller beantragen die Aufstockung des Doppelhauses auf der Flur-Nr. 786/9 und 786/10.
Die Wandhöhe soll sich durch die Aufstockung um 1,19 m (Nord: WH Bestand 6,385 / WH Neu 7,575; Süd WH Bestand 6,695 / WH Neu 7,885) erhöhen, die Dachneigung von 22° wird beibehalten. 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch) in einem
„Reinen Wohngebiet“ (WR). Ein Bauvorhaben ist dort zulässig, wenn es sich nach 
Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.



Die Satzung der Gemeinde Hausham sieht in „Reinen Wohngebieten“ eine Abstandsfläche von 0,9 H vor. 
Auf der Nordseite kann die Abstandsfläche von 7,555 m nicht eingehalten werden.
Das „16 m Privileg“ (Reduzierung der Abstandsflächen vor bis zu zwei Außenwänden auf 0,45 H) gemäß der Satzung über die Abstandsflächentiefe der Gemeinde Hausham kann nicht angewandt werden, da die Voraussetzung nicht erfüllt ist.

Damit das Bauvorhaben wie beantragt verwirklicht werden kann, müsste eine Abweichung der gemeindlichen Satzung über das abweichende Maß der Abstandsflächentiefe an der nördlich, südlich und östlich gelegenen Außenwand erteilt werden.

An der bestehenden Erschließung werden durch die Baumaßnahme keine Änderungen vorgenommen.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Von der gemeindlichen Satzung über das abweichende Maß der Abstandsflächentiefe wird eine Abweichung gewährt.

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Datenstand vom 02.06.2025 11:23 Uhr