Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des landwirtschaftlichen Gebäudes (Tenne und Hackschnitzelbunker), Grundstück Fl.Nr. 1316, Gemarkung Hausham; Bauherr: Maximilian Schmotz, Althausham 14, 83734 Hausham


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.07.2015 ö beschließend 8.3

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt, die bereits bestehende Auffahrt in das landwirtschaftliche Gebäude durch eine Erweiterung des Gebäudes zu ersetzen. Dieses wird benötigt für die Verlängerung der Krananlage über die bestehenden Siloanlagen und als Hackschnitzelbunker für die Heizung.

Das Anwesen des Herrn Schmotz liegt in einem Dorfgebiet nach § 5 der BauNVO.
Dorfgebiete dienen u.a. der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten ist vorrangig Rücksicht zu nehmen.
 
Durch die angefragte Erweiterung der Tenne würde sich eine Überschneidung zwischen Anbau (Erweiterung) und dem gewidmeten gemeindlichen öffentlichen Feld- und Waldweg ergeben.
Aufgrund dieser Tatsache müsste der gemeindliche Feld- und Waldweg im Bereich des Anbaus auf das Grundstück des Nachbarn Gasteiger (Fl.Nr. 1318, Gemarkung Hausham) um etwa
1,00 m verlegt werden. Eine mündliche Zusage des Nachbarn auf Wegeverlegung wurde erteilt.

Ferner ist eine Abstandsflächenübernahme von Seiten der Gemeinde Hausham sowie des Nachbarn Gasteiger erforderlich. Diese kann jedoch erteilt werden, sofern der Nachbar Gasteiger dieser auch zustimmt.        

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Der Gemeinderat ist bedingt durch diese Baumaßnahme mit einer Verlegung des öffentlichen Feld- und Waldweges einverstanden, sofern folgende Vereinbarungen rechtswirksam getroffen worden sind und der Verwaltung vorliegen:

-        Abstandsflächenübernahme durch den Eigentümer des benachbarten Grundstücks
(Herr Peter  Gasteiger) wurde schriftlich beantragt und liegt zum Zeitpunkt des Antrags auf Baugenehmigung bereits vor.

-        Bereitschaft des Eigentümers des benachbarten Grundstücks (Herr Peter Gasteiger) für die Umlegung des gemeindlichen Feld- und Waldweges auf sein Grundstück. Eine schriftliche Vereinbarung hierüber liegt zum Zeitpunkt des Antrags auf Baugenehmigung bereits vor. In dieser Vereinbarung erklären sich die beteiligten Parteien zudem bereit, bei Differenzen einen amtlichen Nachweis über die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse herbeizuführen.

Abstimmungsergebnis        _____ : _____



Beschlussvorschlag 2:

Sofern Abstandsflächen im gemeindlichen Feld- und Waldweg zum Liegen kommen, werden diese durch die Gemeinde Hausham übernommen.

Abstimmungsergebnis        _____ : _____                          

                                                                       
Beschlussvorschlag 3:

Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag auf Baugenehmigung in der vorgelegten Fassung zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen, sofern die schriftliche Abstandsflächenübernahme des Nachbarn Gasteiger sowie die schriftliche Vereinbarung bezüglich der Verlegung des gemeindlichen öffentlichen Feld- und Waldweges um etwa 1,00 m nach Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme vorliegen.


Abstimmungsergebnis        _____ : _____

Beschluss 1

Der Gemeinderat ist bedingt durch diese Baumaßnahme mit einer Verlegung des öffentlichen Feld- und Waldweges einverstanden, sofern folgende Vereinbarungen rechtswirksam getroffen worden sind und der Verwaltung vorliegen:

-        Abstandsflächenübernahme durch den Eigentümer des benachbarten Grundstücks,
Herrn Peter  Gasteiger

-        Bereitschaft des Eigentümers des benachbarten Grundstücks (Herr Peter Gasteiger) für die Umlegung des gemeindlichen Feld- und Waldweges auf sein Grundstück

-        Nachweis über die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Sofern Abstandsflächen im gemeindlichen Feld- und Waldweg zum Liegen kommen, werden diese durch die Gemeinde Hausham übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag auf Baugenehmigung in der vorgelegten Fassung zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen, sofern die schriftliche Abstandsflächenübernahme des Nachbarn Gasteiger sowie die schriftliche Vereinbarung bezüglich der Verlegung des gemeindlichen öffentlichen Feld- und Waldweges um etwa 1,00 m vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2015 13:53 Uhr