Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Nähe Fehnbachstraße"; Bauantrag von Frau Gabriele Leitner zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Antrag auf Änderung der Baugrenzen und der bebaubaren Grundfläche Grundstück: Flur-Nr. 2/12, Gemarkung Hausham, Nähe Fehnbachstraße -Änderungs- sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss-


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2015 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Nähe Fehnbachstraße“ soll auf Wunsch der
Bauwerberin geändert werden.
Frau Leitner möchte barrierefrei bauen und deshalb statt eines zweigeschossigen Wohnhauses einen eingeschossigen Bungalow errichten. Da auch kein Keller geplant ist, ist die überbaute Grundfläche entsprechend groß auszulegen. Geplant ist ein Bungalow mit den Maßen
7,99 m x 11,99 m, Wandhöhe 2,98 m, Satteldach, Dachneigung 20°, Firstrichtung Nord-Süd.

Dieses Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen der Klarstellungs- und Einbeziehungs-satzung hinsichtlich der überbaubaren Grundfläche von 80 m² sowie der Firstrichtung.

Die geänderte Firstrichtung entspricht allerdings der Firstrichtung des unmittelbar an die Garage
angrenzenden geplanten Hauses. Eine Abweichung von der Abstandsflächenregelung des
Art. 6 BayBO ist trotz der größeren überbauten Grundfläche ebenfalls nicht erforderlich. Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das geplante Bauvorhaben keine Einwände.

Ein entsprechender Entwurf für die 1. Änderung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung liegt vor.
Die Planänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Die Bauwerberin hat die Kosten für die Änderung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung zu tragen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Nähe Fehnbachstraße“ zu ändern und billigt den vorliegenden Entwurf. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt.
Die Bauwerberin hat die Kosten für die Planänderung der  Klarstellungs- und Einbeziehungs-satzung zu übernehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Nähe Fehnbachstraße“ zu ändern und billigt den vorliegenden Entwurf. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt.
Die Bauwerberin hat die Kosten für die Planänderung der  Klarstellungs- und Einbeziehungs-satzung zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2015 09:34 Uhr