Erlass einer Veränderungssperre für die Grundstücke Flur-Nrn. 1169/3, 1169/16, 1169/31 jeweils Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstraße 2 - 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Zur Sicherung der Planungsziele der Gemeinde für den künftigen Planbereich soll eine Veränderungssperre erlassen werden.
Hintergrund ist eine Klausel im Kaufvertrag für das „Lidl-Grundstück“, wonach der Investor innerhalb einer vorgegebenen Frist einen Bauantrag einzureichen hat. Da nicht abzusehen ist, ob der Bebauungsplan Nr. 40 bis zu diesem Zeitpunkt bereits als Satzung beschlossen ist, kann die Gemeinde mit der Veränderungssperre ihre Planung umsetzen, auch wenn ein Bauantrag gestellt wird, der den Planungszielen der Gemeinde nicht entspricht.

Die Veränderungssperre bewirkt,
-        dass derzeit genehmigungsfähige Bauvorhaben (Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen) nicht zulässig sind und
-        dass genehmigungsfreie, aber erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen nicht vorgenommen werden dürfen.

Die Veränderungssperre gilt zwei Jahre und kann um ein Jahr verlängert werden.
Das Landratsamt Miesbach kann im Einvernehmen mit der Gemeinde Ausnahmen von der Veränderungssperre zulassen. Das konkrete Bauvorhaben wird dann durch die Veränderungssperre nicht behindert.

Wird eine Veränderungssperre nicht erlassen, obwohl die Voraussetzungen für einen Erlass vorliegen, hat das Landratsamt auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über ein Bauvorhaben für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten auszusetzen, wenn zu befürchten ist, dass die Planung der Gemeinde durch das Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Veränderungssperre für die Grundstücke Flur-Nrn. 1169/3, 1169/16, 1169/31, jeweils Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstraße 2 – 6 als Satzung.
Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Veränderungssperre für die Grundstücke Flur-Nrn. 1169/3, 1169/16, 1169/31, jeweils Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstraße 2 – 6 als Satzung.
Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2017 11:38 Uhr