Bauantrag zur Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 683/16, Gemarkung Hausham;
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 22 "Schlierachstraße" bzgl. der Baugrenzen - 2. Tektur
Antragsteller: IB Haus und Grund
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.02.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Antrag auf Baugenehmigung vom 17.12.2015 wird nunmehr die Legalisierung der bereits errichteten Doppelgarage beantragt. Ebenfalls wird die dafür erforderliche Befreiung bzgl. der Überschreitung der Baugrenzen beantragt.
Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 22 „Schlierachstraße“ wurde in der 3. Änderung ausdrücklich eine Einzelgarage mit Stellplatz/Carport festgesetzt.
Bei einer Ortsbesichtigung durch die Bauverwaltung wurde jedoch festgestellt, dass entgegen des Bebauungsplanes Nr. 22 eine Doppelgarage errichtet wird.
Aufgrund dieser Tatsache wurde der Antragsteller aufgefordert, unverzüglich einen Antrag auf Baugenehmigung sowie einen Antrag auf Befreiung von den Baugrenzen zu stellen.
Die Überschreitung der Baugrenze um etwa 0,80 m verringert den Grenzabstand zum Nachbargrundstück Fl.Nr. 683/7 der Gemarkung Hausham erheblich.
Von Seiten der Verwaltung wird noch darauf hingewiesen, dass der ursprüngliche Bebauungsplan Nr. 22 „Schlierachstraße“ in seiner 1. Änderung eine Doppelgarage vorsah. Bei der 2. Änderung wurde die Doppelgarage ebenfalls beibehalten. In der 3. Änderung wurde anstatt der Doppelgarage eine Einzelgarage mit Stellplatz festgesetzt.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham beschließt, dem Antrag auf Baugenehmigung zur Legalisierung der bereits errichtenden Doppelgarage in der vorgelegten Fassung der Planunterlagen vom 25.11.2015 zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.
Abstimmung ____:____
Beschlussvorschlag 2:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham beschließt, die Befreiung von der Überschreitung der Baugrenzen des Bebauungsplanes Nr. 22 „Schlierachstraße“ zum Nachbargrundstück, Fl.Nr. 683/7, Gemarkung Hausham zu erteilen.
Abstimmung ____:____
Beschluss 1
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham beschließt, dem Antrag auf Baugenehmigung zur Legalisierung der bereits errichtenden Doppelgarage in der vorgelegten Fassung der Planunterlagen vom 25.11.2015 zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 6
Beschluss 2
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham beschließt, die Befreiung von der Überschreitung der Baugrenzen des Bebauungsplanes Nr. 22 „Schlierachstraße“ zum Nachbargrundstück, Fl.Nr. 683/7, Gemarkung Hausham zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 6
Datenstand vom 09.11.2016 14:13 Uhr