Vollzug der Baugesetze; Bauantrag zur 2. Tektur für die Sanierung und Nutzungsänderung "Kaufhaus Steininger" in der Dr.-Franz-Langecker-Straße 2a in 83734 Hausham; Fl.Nr. 1363/22 Gemarkung Hausham Antragsteller: IB Haus und Grundbesitz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.09.2016 ö beschließend 9

Sachverhalt

Auf den Beschluss des Bauausschusses Nr. 46 (öffentlich) vom 25. Juli 2013 wird verwiesen. Im damaligen Beschluss aus dem Jahre 2013 wurde die Renovierung sowie Umbauarbeiten am gesamten Komplex beschlossen.

Das Grundstück, Fl.Nr. 1363/6 der Gemarkung Hausham liegt in keinem Bebauungsplangebiet. Die Beurteilung richtet sich somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist das Grundstück als MI-Mischgebiet ausgewiesen.
Mit Bescheid des Landratsamtes Miesbach vom 26. Juni 2014 wurde die Nutzungsänderung genehmigt.

Mit der Vorlage der 2. Tektur vom 26.08.2016 werden nachfolgend genannte Änderungen gegenüber der 1. Tektur beantragt.

1.        Südfassade
Der linke Gegengiebel wurde um eine Achse nach rechts verschoben.
Wegfall von 2 Loggias im rechten Bereich des 1. Und 2. OG`s.
Abänderung der Eingangsfront im EG.
Wegfall des Brüstungsvordaches im DG-Bereich Dachterasse.

2.        Nordfassade
       Die Nordfassade bleibt weitgehend unverändert bis auf den Wegfall des Brüstungsvordaches. Das Dach über der Garage soll als begehbare Dachterasse für die Wohnung 4 genutzt werden.

3.        Westfassade
       Im Westen entfällt ebenfalls das Brüstungsvordach.
       Zusätzlich werden 2 Fenster in Brandwandqualität eingebaut und festverglast.

4.        Ostfassade
       Keine Änderungen

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt gemäß den vorgelegten Unterlagen (2. Tektur) in der Fassung vom 26.08.2016 nach § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt gemäß den vorgelegten Unterlagen (2. Tektur) in der Fassung vom 26.08.2016 nach § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Datenstand vom 09.11.2016 14:15 Uhr