Bauantrag zum Neubau einer Tiefgarage mit Außentreppe und Stellplätzen und Neubau eines Kellers; Grundstück: Flur-Nr. 1042/12 und 1042/2, Gem. Hausham, Tegernseer Straße 19 d, Alpenstraße 1 Bauherr: Pangerl Daniel


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.04.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Jahr 1993 wurde von Herrn Rudolf Pangerl bereits ein Bauantrag für den Neubau einer Tiefgarage für das Anwesen Tegernseer Straße 19 d, Flur-Nr. 1042/12 gestellt. Die Tiefgarage wurde größer gebaut als im Plan genehmigt und zusätzlich wurde eine Außentreppe auf Flur-Nr. 1042/2 errichtet.
Der Zugang zu den Wohnungen des Anwesens Tegernseer Straße 19 d erfolgt von der Südseite, d.h. der Tegernseer Straße abgewandten Rückseite des Hauses. Durch den Bau der Tiefgarage 1993 wurde eine direkte Zuwegung der Wohnungen an die Tegernseer Straße unterbrochen. Es war vorgesehen, im südwestlichen Bereich der Tiefgarage einen Treppenaufgang zu errichten, so dass der Hauszugang entweder über die Tiefgarage und den Treppenaufgang oder über das Grundstück Alpenstraße 1 erfolgt. Die Treppe in der Tiefgarage wurde nicht errichtet. Somit fehlt für die Tiefgarage der 2. Rettungsweg und es besteht keine direkte Zuwegung der Wohnungen an die Tegernseer Straße. Aus diesem Grund wurde ein Weg über das begrünte Flachdach der Tiefgarage mit Außentreppe zur Tegernseer Straße als Zugang zu den Wohnungen angelegt.

Herr Pangerl musste im Jahr 1997 einen Tekturantrag einreichen. Das Landratsamt Miesbach hat, ebenso wie der Bauausschuss der Gemeinde Hausham in seiner Sitzung vom 13.11.1997, den Antrag für die Außentreppe aus gestalterischen und aus Sicherheitsgründen abgelehnt, dennoch blieb die Treppe bestehen. Dieser Fall wurde seit 1998 nicht mehr weiterverfolgt.
Durch Aufforderung des Landratsamtes Miesbachs beantragt Herr Daniel Pangerl jetzt erneut die Tektur für den Neubau einer Tiefgarage mit Außentreppe und Stellplätzen und den Neubau eines Kellers auf den Grundstücken Fl. Nr. 1042/12 und 1042/2, Tegernseer Straße 19 d und Alpenstraße 1.
Der Keller soll auf dem Grundstück Fl. Nr. 1042/2, Alpenstraße 1, von Frau Brigitte Pangerl errichtet werden. Er hat eine Länge von 17,10 m und eine Breite von 4,90 m und dient als zweiter Fluchtweg aus der Tiefgarage. Der Zugang erfolgt über eine Außentreppe auf dem Grundstück Alpenstraße 1 oder die Tiefgarage des Anwesens Tegernseer Straße 19 d. Eine direkte Zugangsmöglichkeit in das Gebäude Alpenstraße 1 besteht nicht.

Im geplanten Bereich des Kellers liegt die gemeindliche Wasserleitung, die die Grundstücke Flur-Nrn. 1042/5 und 1042/6 erschließt. Diese wird im Bereich des Kellerneubaus unter der Bodenplatte in einem Schutzrohr, 75 mm, verlegt.

Baurechtlich bestehen keine Bedenken.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB unter der Bedingung, dass eine grundbuchrechtliche Sicherung der gemeindlichen Wasserleitung zugunsten der Grundstücke Flur-Nrn. 1042/5 und 1042/6 erfolgt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB unter der Bedingung, dass eine grundbuchrechtliche Sicherung der gemeindlichen Wasserleitung zugunsten der Grundstücke Flur-Nrn. 1042/5 und 1042/6 erfolgt. Zudem ist der Kellerneubau als zweiter Rettungsweg für die Tiefgarage auf Flur-Nr. 1042/12 grundbuchrechtlich zu sichern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2017 11:12 Uhr