Bebauungsplan Nr. 7 "Tiefenbach-Holz"; Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 für die Errichtung eines Carports Grundstück: Flur-Nr. 1193/2, Gemarkung Hausham, Rathausstraße 56 Bauherr: Herrmann Hans


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.12.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt, auf seinem Grundstück einen im Heimwerkermarkt handelsüblichen Carport mit den Maßen 3,00 m x 5,00 m mit Flachdach zu errichten. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“. Ein Baufenster für einen Carport ist auf dem Grundstück nicht vorgesehen.
Das Vorhaben widerspricht damit den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“.
Es stellt auch keine untergeordnete Nebenanlage im Sinne von § 14 BauNVO dar, das gemäß 2.1 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ausnahmsweise zugelassen werden kann.

Von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.
Da die Ausweisung von Baugrenzen und das Maß der baulichen Nutzung die Grundkonzeption des Bebauungsplans betreffen, werden durch den Bauantrag die Grundzüge der Planung berührt. Damit wäre eine Befreiung unzulässig und das Vorhaben nur mit einer Änderung des Bebauungsplans zu verwirklichen.

Generell stellt sich beim Bebauungsplan Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“ die Frage, ob durch den Bau eines an sich nach BayBO verfahrensfreien Carport/Grenzgarage die Grundzüge der Planung überhaupt noch berührt werden. Von den bisherigen 28. Änderungen des Bebauungsplans betreffen ca. die Hälfte davon Ausweisungen für Baufenster zur Errichtung von Garagen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren für die Änderung des Bebauungsplans einzuleiten und gleichzeitig im Geltungsbereich des Bebauungsplans eine Bedarfserhebung für weitere Garagen/Carports durchzuführen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren für die Änderung des Bebauungsplans einzuleiten und gleichzeitig im Geltungsbereich des Bebauungsplans eine Bedarfserhebung für weitere Garagen/Carports durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 09:29 Uhr