Bauantrag zum Neubau von zwei Doppelhäusern mit Garagen; Grundstück: Flur-Nr. 703/7, Gem. Hausham, nähe Moosrainer Weg Bauherr: Veronika Weilmeier


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.07.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Genehmigung durch das Landratsamt Miesbach vom 19.10.2017 wurde der Vorbescheids-antrag zur Errichtung von 2 Einfamilienhäusern positiv verbeschieden.
In Abänderung des Vorbescheids möchte die Antragstellerin nunmehr 2 Doppelhäuser errichten. Die Außenmaße der beiden Gebäude mit jeweils 13,07 m x 12,00 m und jeweils zwei Garagen mit 3,99 m x 6,00 m bleiben unverändert. Die Dachneigung beträgt 20°, die Wandhöhe zum Moosrainer Weg hin beträgt 5,80 m. Im Osten beträgt die Wandhöhe aufgrund des abfallenden Geländes 9,30 m sowie die Firsthöhe aufgrund des Quergiebels 10,60 m.

Das Grundstück befindet sich als Baulücke, die im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham als „Grünfläche“ ausgewiesen ist, in einem Reinen Wohngebiet. Die Beurteilung des Bauvorhabens richtet sich nach § 34 Abs. 1 BauGB. Die GRZ für beide Häuser mit einer jeweils überbauten Grundfläche von ca. 205 m² beträgt 0,19. Das Bauvorhaben passt sich dem Gelände an, dennoch kann es zu Abgrabungen oder Aufschüttungen kommen, die nicht der Gestaltungssatzung entsprechen.

Die Erschließung ist nicht gesichert. Beim Moosrainer Weg handelt es sich um einen öffentlichen Feld- und Waldweg, der im Eigentum der angrenzenden Grundstückseigentümer steht. Weder der Schmutzwasserkanal noch die Frischwasserleitung führen an das Grundstück heran. Um das Grundstück leitungsmäßig zu erschließen, ist der Abschluss von Sondervereinbarungen gemäß
§ 8 WAS und § 7 EWS nötig.

Zur Beseitigung des Schmutzwassers plant die Antragstellerin die Errichtung einer Dreikammerkläranlage je Haushälfte. Aufgrund der Möglichkeit, das Grundstück durch den Abschluss von Sondervereinbarungen an die gemeindlichen Leitungsnetze anzuschließen, ist die von der Antragstellerin geplante Beseitigung des Schmutzwassers durch die Errichtung einer Dreikammerkläranlage je Haushälfte abzulehnen.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen mit der Maßgabe, dass vor Baubeginn die vom Gemeinderat genehmigten Sondervereinbarungen vorliegen. Eine Abweichung von § 4 Abs. 1 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham wird zugelassen, sofern sich das Bauvorhaben der natürlichen Geländeoberfläche anpasst.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen mit der Maßgabe, dass vor Baubeginn die vom Gemeinderat genehmigten Sondervereinbarungen vorliegen. Eine Abweichung von § 4 Abs. 1 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham wird zugelassen, sofern sich das Bauvorhaben der natürlichen Geländeoberfläche anpasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 09:40 Uhr