Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport;
Grundstück: Flur-Nr. 1039/43, Gem. Hausham, Tegernseer Straße 14
Bauherr: Subasi Tuna
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.10.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Tegernseer Straße 14 das bestehende Gebäude abbrechen und einen Neubau errichten. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, die Beurteilung richtet sich somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist das Grundstück als „WA – Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen.
Das Gebäude hat eine Grundfläche von 15,50 m x 10,00 m, wobei die nichtunterkellerte Einliegerwohnung eine Grundfläche von 6,81 m x 10,00 m umfasst. Das Hauptgebäude wird unterkellert. Die GRZ für das gesamte Gebäude mit einer überbauten Fläche Grundfläche von 202,43 m² beträgt 0,21.
Die Wandhöhe beträgt 5,90 m, die Dachneigung ist mit 20° konform der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham. Das Obergeschoss erstreckt sich nicht über die gesamte Grundfläche, statt dessen wird über der Einliegerwohnung eine Dachterrasse mit einer Fläche von 26,46 m² errichtet.
Die erforderlichen 4 Stellplätze für die 2 Wohneinheiten werden durch einen Doppelcarport und 2 offene Stellplätze nachgewiesen.
Die erforderlichen Abstandsflächen sind auf dem Baugrundstück vollständig nachgewiesen. Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.
Der beantragte Doppelcarport soll jedoch mit einem Flachdach ausgebildet werden. Flachdächer können gemäß § 3 Abs. 1 der örtlichen Gestaltungssatzung ausnahmsweise zugelassen werden.
Die Abweichung bzgl. der Dachgestaltung des Doppelcarports wird wie folgt begründet:
- Aus gestalterischen Gründen wirkt ein Flachdach zurückhaltender. Das Flachdach kann somit eleganter in das Vordach der Eingänge geführt werden.
Eine Satteldachausbildung mit DN 20° wie beim Haupthaus würde zu einem unnötigen größeren Volumen führen.
Eine Satteldachausbildung mit DN 10° nach Satzung würde zu zwei unterschiedlichen Dachneigungen (Haupthaus und Carport) führen, was zu einem unharmonischen Erscheinungsbild führen würde.
In der näheren Umgebung befinden sich vergleichbare Gebäude (Garagen mit Flachdach), diese Bezugsfälle stellen eine weitere Begründung für die beantragte Abweichung dar.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 3 Abs. 1 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham bzgl. des Flachdachs des Doppelcarports zu.
Abstimmung: ______.______
Beschlussvorschlag 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt gemäß den vorgelegten Unterlagen das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Abstimmung: ______.______
Beschluss 1
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 3 Abs. 1 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham bzgl. des Flachdachs des Doppelcarports zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1
Beschluss 2
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt gemäß den vorgelegten Unterlagen das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1
Datenstand vom 14.02.2020 09:43 Uhr