Vollzug der Bayerischen Straßen- und Wegegesetze - BayStrWG Aufstufung des öffentlichen Feld und Waldweges Fl.Nr. 1178, Gemarkung Hausham zur Ortsstraße Widmung einer öffentlichen Parkfläche, Fl.Nr. 1170/73 und 1170/70, jeweils, Gemarkung Hausham Widmung der Rathausstraße, Fl.Nr. 1161, Gemarkung Hausham als Ortsstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses, 06.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 06.02.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Hausham Nr. 98 vom 22.09.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, die Straße „Rathausstraße“ gemäß Art. 6 BayStrWG als Ortsstraße zu widmen.

Durch die Widmung erhält eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Straße ist hinsichtlich ihrer Verkehrsbedeutung zu widmen. Zu den Ortsstraßen zählen die Straßen, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage oder innerhalb eines räumlichen Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes im Sinne des Baugesetzbuches dienen.

Die Straße „Rathausstraße“ erfüllt dieses Merkmal.

Es ist daher zu empfehlen, die Rathausstraße wie dargestellt gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zu widmen bzw. umzuwidmen.

Das bisher als Teil des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 38 „Feldweg nach Tiefenbach und Leiten“ gewidmete Flurstück Fl.Nr. 1178 von der B 307 bis zur Einfahrt zum Tratberg Nord (rot markiert – I) wird zur Ortsstraße aufgestuft.
Die Parkplatzfläche, Fl.Nrn. 1170/73 und  1170/70 (Nähe Rathausstraße/Blumenstraße) wird als öffentliche Fläche der Ortsstraße „Rathausstraße“ hinzugewidmet (grün markiert – II)

Im weiteren Verlauf der Rathausstraße werden die Fl.Nr. 1161 sowie die seitlichen Straßenäste Fl.Nrn. 1186/5, 1186/10 und 1186/14 als Ortsstraße gewidmet.
Eine Durchfahrt zur Wörnsmühler Straße ist nicht möglich. Als Widmungsbeschränkung werden die vorhandenen Poller aufgenommen (blau markiert – III).

Baulastträger für die gesamte Rathausstraße incl. des Parkplatzes ist die Gemeinde Hausham.
Die Länge der Rathausstraße beträgt etwa 940 m.

Beschlussvorschlag

Der Hauptverwaltungsausschuss beschließt, die Straße „Rathausstraße“ wie oben beschrieben als Ortsstraße aufzustufen bzw. zu widmen. Die Straßenbaulast obliegt der Gemeinde Hausham. Die Durchfahrt zur Wörnsmühler Straße wird durch das Aufstellen von Pollern nicht möglich. Dies wird als Widmungsbeschränkung aufgenommen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ablaufschritte (Widmungsverfügung, öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Anlegung bzw. Änderung des Bestandsverzeichnisses) durchzuführen.

Beschluss

Der Hauptverwaltungsausschuss beschließt, die Straße „Rathausstraße“ wie oben beschrieben als Ortsstraße aufzustufen bzw. zu widmen. Die Straßenbaulast obliegt der Gemeinde Hausham. Die Durchfahrt zur Wörnsmühler Straße wird durch das Aufstellen von Pollern nicht möglich. Dies wird als Widmungsbeschränkung aufgenommen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ablaufschritte (Widmungsverfügung, öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Anlegung bzw. Änderung des Bestandsverzeichnisses) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 10:38 Uhr