Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Einfamilienhäusern;
Grundstück: Flur-Nr. 725/15, Gem. Hausham, Moosrainer Weg 1 a
Antragsteller: IB Haus und Grund
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.03.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller beantragt, in einem Vorbescheid die Errichtung von 2 Einfamilienhäusern auf Flur-Nr. 725/15, Moosrainer Weg 1a in die vorhandene Gartenfläche planungsrechtlich zu überprüfen.
Die zwei geplanten Einfamilienhäuser haben eine Grundfläche von je 8,00 m x 12,00 m. Zusätzlich sollen an der Südseite der Gebäude Garagen mit einer Breite von 5,50 m errichtet werden.
Fragen der Erschließung sowie abstandsflächenrelevante Fragen sollen erst im späteren Genehmigungsverfahren behandelt werden.
Das Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB. Das gesamte Grundstück liegt jedoch im Landschafts-schutzgebiet „Egartenlandschaft um Miesbach“.
Ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil im Sinne von § 34 BauGB ist jede Bebauung im Gebiet der Gemeinde Hausham, die trotz eventuell vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlos-senheit und Zusammengehörigkeit erweckt, nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses städtebauliches Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist. Innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt.
Das Gebiet am Moosrainer Weg ist geprägt durch eine Bebauung mit Ein- und Zweifamilien-häusern. Die sich auf dem Baugrundstück durch die zusätzliche Bebauung ergebende GRZ von ca. 0,25 ist im reinen Wohngebiet zulässig.
Der Antragsteller beabsichtigt, mit dem gestellten Antrag auf Bauvorbescheid und der darin enthaltenen Frage auf die planungsrechtliche Zulässigkeit eine positive Einschätzung der Gemeinde Hausham zu erlangen:
Frage:
Ist es planungsrechtlich zulässig, auf dem dargestellten Grundstück 2 Einfamilienhäuser zu errichten?
Ja, planungsrechtlich stehen dem geplanten Vorhaben keine Bedenken entgegen.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorgelegten Antrag auf Bauvorbescheid. Es wird aber darauf hingewiesen, dass ein zusätzliches Bauantragsverfahren erforderlich ist, in dem die Erschließung geregelt werden muss.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorgelegten Antrag auf Bauvorbescheid. Es wird aber darauf hingewiesen, dass ein zusätzliches Bauantragsverfahren erforderlich ist, in dem die Erschließung geregelt werden muss.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2020 09:54 Uhr